Speyer
Speyerer Amtsgericht: Jugendliche mit langer Liste von Straftaten
Sechs Anklagen, jede mit mehreren Vorwürfen, waren es bei dem Älteren, drei bei dem Jüngeren, die meisten begangen im vergangenen Jahr, einige schon 2018. Für beide war es der erste Auftritt vor Gericht, sodass die Sache einigermaßen glimpflich für sie ausging. Der Ältere, der von Rechtsanwältin Gabriele Haas aus Ludwigshafen verteidigt wurde, erhielt eine Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, mit weitreichenden Bewährungsauflagen. Der 16-Jährige, dessen Verteidigerin die Speyerer Anwältin Milanka Radic war, wurde verwarnt, aber auch dies war mit einigen Auflagen gekoppelt. Die beiden nahmen das Urteil sofort an.
Kernpunkt der Straftaten beider waren Fahrten mit ihren Motorrollern ohne Versicherungsschutz und ohne Fahrerlaubnis – und was sie damit anstellten. Im Februar 2019 in Dudenhofen versuchten sie die Polizei an der Verfolgung zu hindern, indem sie nebeneinander die Bahnbreite der
Straße einnahmen, sodass das Polizeifahrzeug sie nicht überholen und anhalten konnte. „Dazu gehört schon einige Frechheit“, meinte die Richterin in der Urteilsbegründung.
Geld aus Moschee gestohlen
Im März 2019 überholte der 19-Jährige laut Anklage in Speyer ein Auto mit überhöhter Geschwindigkeit, um sich einer Polizeikontrolle zu entziehen, und stieß dabei an einen anderen Wagen. Dann beging er Fahrerflucht.
Es gab jedoch noch mehr Vorfälle: Der Angeklagte habe sich in den handgreiflichen Streit zweier junger Frauen eingemischt, indem er auf die eine, die am Boden lag, mehrmals eintrat. Dem 19-Jährigen wird zudem vorgeworfen, zweimal kinderpornografische Videos über soziale Netzwerke verschickt zu haben. Einer der Empfänger war erst 13 Jahre alt. Mit einem Klappmesser in der Tasche stahl der Angeklagte im September 2019 aus der Moschee in der Brunckstraße die Spendenkasse mit 300 Euro, brach zwei Tage später durch ein Fenster nochmals ein und entwendete 100 Euro. Zwei Monate vorher hatte er zu Hause die Euroscheckkarte seines Pflegevaters entwendet und damit an verschiedenen Bankautomaten 3220 Euro abgehoben und für 200 Euro eingekauft.
Die Anklageliste des 16-Jährigen war nicht ganz so lang. Neben den Fahrten mit dem Kleinkraftrad ohne Führerschein und Versicherungsschutz standen da noch die Punkte Beleidigung von Polizisten und versuchte Gefangenenbefreiung: Als die Beamten einen Freund von ihm festgenommen hatten, habe er sie am Arm gepackt und sie als „Penner“ beschimpft. Den „Penner“ gab er im Gericht zu, angepackt habe er die Polizisten aber nicht.
19-Jähriger hat einen Traum
Beide Angeklagte waren sofort geständig. Der Ältere wirkte so unreif, dass die Anwendung von Jugendstrafrecht außer Frage stand. Das Jugendamt hat sich schon länger mit ihm und seiner Pflegefamilie beschäftigt. Bisher sei es noch nicht gelungen, ihn auf die eigenen Füße zu stellen. Er hat jedoch, wie sich herausstellte, einen Traum: Er will eine Ausbildung als Industriemechaniker machen. Als er davon vor Gericht erzählte, wurde er plötzlich lebhaft.
Seine Bewährungsstrafe wurde verbunden mit der Auflage, wöchentlich 30 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen, einmal monatlich zur Drogenberatung zu gehen und Drogenscreenings abzuliefern. Außerdem muss er das gestohlene Geld in Raten zurückzahlen. Auch der 16-Jährige muss zur Drogenberatung sowie Drogenscreenings abliefern.