Speyer Richter haben nichts gegen wechselseitiges Halteverbot

Im Streit über das wechselseitige Halteverbot in der Otterstadter Luitpoldstraße sind die Betreiber des Hotels „Linde“ vor dem Verwaltungsgericht Neustadt der Verbandsgemeindeverwaltung unterlegen. Die geltende Parkregelung wurde für rechtens befunden.

Die Hotelbetreiber hatten gegen das seit 2012 geltende wechselseitige Halteverbot in der Luitpoldstraße geklagt, weil sie ihre Geschäftsinteressen massiv beeinträchtigt sehen. Jens Halbgewachs, Sohn der Inhaberin Iris Halbgewachs, hatte von deutlichen Umsatzeinbußen berichtet, weil die Gäste nicht mehr vor dem Hotel halten könnten, um ihre Koffer auszuladen (wir berichteten im Mai dieses Jahres). Direkt vor dem Hotel gilt ein eingeschränktes Halteverbot. Dort dürfen die Hotelgäste also maximal drei Minuten halten. Halbgewachs hatte eine Kurzparkzone vor der „Linde“ gefordert, wie es sie vor der Metzgerei in der Nähe gibt. Dass eine solche Zone verweigert wurde, hielt er für eine Benachteiligung. Überhaupt berichtete er von einer chronischen Benachteiligung und Mobbing des Hotels durch die Verwaltung. Der Widerspruch der „Linde“-Betreiber gegen die geltende Regelung war Anfang des Jahres vor dem Kreisrechtsausschuss ohne Erfolg geblieben. In dessen Entscheidung sah Halbgewachs Willkür, seine Mutter klagte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht. Doch die Neustadter Richter haben nach Angaben der Waldseer Verwaltung die derzeit geltende Regelung mittlerweile gebilligt. Demnach sei die Hotelinhaberin nicht in ihren Rechten verletzt worden, auch habe sie vor dem Erlass des Halteverbots nicht gehört werden müssen. Dass keine Kurzparkzone eingerichtet wurde, sei ebenfalls nicht zu beanstanden. „Die Situation im Bereich der Metzgerei stellt sich anders dar als im Bereich des mit einem Hotelbetrieb bebauten Eckgrundstücks der Klägerin.“ Das Gericht folgt der Argumentation des Kreisrechtsausschusses, dass eine Kurzparkzone vor der Metzgerei sinnvoll sei. Wer dort einkaufe, dürfe seinen Wagen nämlich nicht ins eingeschränkte Halteverbot stellen. Hotelgäste wiederum könnten ihre Autos auch im eingeschränkte Halteverbot be- und entladen. Die Waldseer Verbandsgemeindeverwaltung sieht ihre Position damit klar bestätigt: „Die Vorwürfe einer chronischen Benachteiligung, Mobbing oder gar Willkür sind nach diesem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht mehr haltbar.“ Hotelbetreiberin Iris Halbgewachs sagte auf RHEINPFALZ-Anfrage, dass sie sich derzeit beraten lasse, ob sie gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorgehe. (snf)

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