Speyer Rücksicht auf die Natur nehmen

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Ludwigshafen. Von heute an dürfen Bäume bis einschließlich 30. September nicht mehr geschnitten werden. So schreibt es das Bundesnaturschutzgesetz vor. Doch entspannt im Wind wiegen dürfen sich nicht alle Bäume. Es gibt Ausnahmen, wie die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises auf Nachfrage mitteilt.

Wozu eine solche Schonfrist nötig ist? „Weil die Bäume jetzt ins Wachstum gehen und sich dort Vögel einnisten, die nicht bei der Brut gestört werden sollen“, antwortet Behördensprecher Stefan Kopf. Für alle Bäume gelte das Gesetz jedoch nicht, sondern nur für die auf freier Feldflur. Ausnahmen gebe es zum Beispiel bei Sturmschäden oder Krankheiten. Erlaubt sind sonst allenfalls schonende Form- und Pflegeschnitte, mit denen Zuwachs beseitigt wird oder die der Gesundhaltung der Bäume dienen. Auch Hecken, sogenannte lebende Zäune und andere Gehölze sind gemäß Paragraf 39, Absatz 5, Ziffer 2 von Anfang März bis Ende September geschützt. Nicht betroffen von dem Schnittverbot sind im Umkehrschluss alle Exemplare, die im heimischen Garten stehen, im Wald, in einer Baumschule, in Parks, in Grünanlagen und auf Friedhöfen. Sie dürfen das ganze Jahr geschnitten werden. Es sei denn, der für das jeweilige Grundstück geltende Bebauungsplan gebietet den Erhalt der Bäume, oder es greifen artenschutzrechtliche Vorschriften, etwa wenn brütende Vögel gestört würden. Weitere Auskünfte erteilt der zuständige Sachbearbeiter der Kreisverwaltung, Klaus Graber, Telefon 0621 5909-408, E-Mail klaus.graber@kv-rpk.de. Die Rubrik Unter dem Titel „Dienstagsfrage“ beantworten wir einmal die Woche Fragen, die im Alltag im Speyerer Umland auftauchen. |mamü

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