Speyer Paradiesgarten-Streit: Stadtrat plant Appell
Hintergrund ist der Fall vom September, als die Veranstalter nach eigener Aussage eine im Paradiesgarten der Dreifaltigkeitskirche geplante Konzertreihe absagen mussten, weil die Lärmschutz-Auflagen der Stadtverwaltung zu hoch waren. So hätte abends unter anderem um 22 Uhr Schluss sein müssen. Vorwurf ans Ordnungsamt aus der Politik: Die Verwaltung hätte ihren Ermessensspielraum stärker zu Gunsten der Veranstalter ausüben müssen.
Der von Ratsmitglied Hans-Peter Rottmann (CDU) in Abstimmung mit weiteren Fraktionen verfasste Entwurf fordert nun, „dass die Stadt ihren Ermessensspielraum voll zugunsten der eingangs genannten Veranstaltungen ausschöpft“. Eine Begründung dafür ist, dass gerade Künstler in besonderem Maß unter den Pandemie-bedingten Einschränkungen zu leiden hätten. Die Initiatoren verweisen darauf, dass gemäß aktueller Rechtsprechung für bis zu 18 Veranstaltungen im Jahr die nächtliche Ruhezeit um eine Stunde hinausgeschoben werden könne und Ausnahmen von den Immissionsschutzwerten möglich seien.
Aufforderung an die Verwaltung
Die Stadtverwaltung soll auch aufgefordert werden, bei Bedarf dem Landesgesetzgeber Änderungen der Vorschriften zum Immissionsschutz zu empfehlen. Ziel: „eine bestimmte Anzahl der eingangs genannten Veranstaltungen in der Innenstadt zu gewährleisten und so die kulturelle Vielfalt in unserer Stadt zu erhalten“. Auch das Interesse an ungestörter Nachtruhe solle berücksichtigt und „grundsätzlich immer der Dialog mit den Betroffenen gewährt werden“. Die Debatte um die Termine war auch dadurch ausgelöst worden, dass Nachbarn für den Fall von Musik zu später Stunde mit Klage gedroht hatten.