Speyer „Papier ohne Wert“

Geplanter Bohrplatz: gegenüber der Sandgrube an der Landesstraße zwischen Speyer und Waldsee.
Geplanter Bohrplatz: gegenüber der Sandgrube an der Landesstraße zwischen Speyer und Waldsee.

Die Vereinbarung zwischen den Ortsgemeinden Otterstadt, Waldsee, der Verbandsgemeinde Rheinauen und dem Konsortium aus Engie E&P und Palatina Geocon, das bei Otterstadt nach Erdöl suchen will, ist an manchen Stellen „teilweise sehr unbestimmt formuliert“. Deshalb sei nicht sichergestellt, dass das Konsortium zur Einhaltung der vereinbarten Regelungen verpflichtet werden kann. Das hat die Prüfung eines Rechtsanwalts ergeben.

In der Vereinbarung geht es um Maßnahmen, die das Konsortium bei einer Bohrung berücksichtigen muss. Otterstadts Ortsbürgermeister Bernd Zimmermann (CDU) stellte die Ergebnisse der Prüfung durch den Rechtsanwalt Thomas Jäger (Würzburg) am Mittwochabend in der gemeinsamen Sitzung des Hauptausschusses und des Ausschusses für Landwirtschaft, Forst und Umwelt vor. Demnach kann das Konsortium zum Beispiel mithilfe der in der Vereinbarung festgelegten Regelung aufgrund einer unbestimmten Formulierung nicht auf eine bestimmte Ausbaugröße des geplanten Betriebsplatzes bei Otterstadt beschränkt werden. Des Weiteren wäre es sinnvoll gewesen, Zeiträume festzulegen, in denen das Konsortium die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde über den aktuellen Verfahrensstand informiert, so Jäger in seinem Schreiben. In der Vereinbarung ist nur von einer „regelmäßigen“ Unterrichtung die Rede. Durch die Vereinbarung hat sich das Konsortium allerdings verpflichtet, Bürger über entsprechende Einrichtungen wie eine Internetseite zu informieren. Dazu seien die Unternehmen gesetzlich nicht verpflichtet, so Jäger. Der Rechtsanwalt macht jedoch deutlich, dass der Umfang der bereitzustellenden Informationen in der Vereinbarung nicht konkretisiert wird. Die Regelung, dass das Konsortium die rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Mensch, Natur und Umwelt nach Maßgabe der jeweils gültigen Gesetze erfüllen wird, habe allenfalls klarstellende Bedeutung, heißt es von Jäger. Auch die nachfolgende Regelung, dass das Konsortium den vormaligen Standard beibehalten soll, wenn die rechtlichen Vorgaben gelockert werden, ist laut dem Rechtsanwalt zu unbestimmt und nicht geeignet, einen höheren Standard einzufordern. Außerdem macht der Rechtsanwalt deutlich, dass bei der Regelung zur geforderten Lärmschutzwand ausgeführt hätte werden müssen, welches Schutzniveau mit dieser gewährleistet werden soll. Lothar Ritthaler, CDU-Fraktionsvorsitzender, nannte das Ergebnis der Prüfung „ernüchternd“. Die Vereinbarung nachzuverhandeln oder zu kündigen, sei jedoch nicht zielführend, so Ritthaler. Birgid Daum (BIO) bezeichnete das Ergebnis als eine „Totalblamage für Otterstadt“. Das Papier habe für Otterstadt keinen Wert. Otterstadt habe nichts in der Hand, und für dieses Nichts habe die Ortsgemeinde auf ihr Klagerecht verzichtet, so Daum, die betonte, dass die BIO-Fraktion gegen die Vereinbarung gestimmt habe. Daum forderte eine konsequente Neuausrichtung der Ortspolitik. Es gehe darum, alle Möglichkeiten zu nutzen, das Erdöl-Projekt zu stoppen. Roland Weick (SPD) sagte, dass der Rechtsanwalt die Vereinbarung zwar zerpflückt habe, man aber den Genehmigungsbescheid des Landesamts für Geologie und Bergbau abwarten müsse. Rechtsanwalt Jäger betont in seinem 14-seitigen Schreiben, dass noch nicht geklärt werden könne, ob die vertraglichen Regelungen in der Vereinbarung über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen, da der Genehmigungsbescheid – die Zulassung des Hauptbetriebsplans – noch nicht vorliegt. In der späteren nicht-öffentlichen Sitzung beschlossen die Ausschüsse bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme, dass der Rechtsanwalt die Vereinbarung abschließend prüfen soll, wenn der Genehmigungsbescheid des Landesamts vorliege.

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