Speyer
Mord im Angelwald: Justiz erneut mit Fall von 2016 befasst
Was war damals geschehen?
Der 23-Jährige stritt mit einem 30-Jährigen, der in einer Mechtersheimer Asylunterkunft untergebracht war. Es ging darum, dass der Ältere eine Beziehung mit der Schwester des späteren Täters geführt haben soll, obwohl er verheiratet war. Die Sache eskalierte, und in einer Rangelei soll es zu den zwei tödlichen Stichen in den Hals des 30-Jährigen gekommen sein. Der Mann wurde am Landgericht Frankenthal zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten wegen Totschlags verurteilt, die er seither absitzt. Die Anklage hatte ursprünglich auf Mord gelautet. Davon waren Staatsanwaltschaft und Gericht abgerückt, weil übersteigertes Ehrgefühl nicht als einziges Motiv in Frage kam.
Warum war nun erneut die Justiz mit dem Thema befasst?
Die Stadt Speyer als zuständige Ausländerbehörde hat den Mann aufgrund der Tat und des Urteils aus Deutschland ausgewiesen. Diese rechtfertigten ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse. Dagegen hat der Betroffene zunächst Widerspruch eingelegt und nach dessen Abweisung Klage zum Verwaltungsgericht Neustadt erhoben. Die Entscheidung der Richter, über die am Donnerstag informiert wurde: Die Stadt Speyer hat rechtmäßig gehandelt.
Wie wurde die Entscheidung begründet?
Die Sache mit dem Ehrgefühl, die die Frankenthaler Richter nicht in den Vordergrund stellen wollten, betonen deren Neustadter Kollegen nun. Es sei zu befürchten, dass von dem Mann auch in Zukunft eine erhebliche Gefahr ausgehe. Er habe die Beziehung des Opfers zu seiner Schwester nicht gebilligt. Bei der Tot habe er sowohl aus verletztem Stolz, aber auch zur Verteidigung der Familienehre und zur Unterbindung der Beziehung gehandelt, so eine Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts. Er habe dabei „der Verwirklichung seines eigenen Ehrbegriffs und seiner Moral- und Männlichkeitsvorstellungen den Vorrang vor dem Lebensrecht seines Opfers und dem Selbstbestimmungsrecht seiner Schwester eingeräumt“, heißt es wörtlich.
Die Wiederholungsgefahr bestehe, solange der Mann sich nicht grundlegend von seinen „traditierten patriarchalischen Moral- und Wertevorstellung“ abkehre. Einen solchen dauerhaften Einstellungswandel habe er nicht vollzogen. Die Richter gehen vielmehr von „langjährig verfestigten Moralvorstellungen des Klägers über den Schutz der Familienehre und einem fortbestehenden Dominanzverhalten gegenüber Frauen aus“. Die Abschiebungspraxis mache klar, dass Selbstjustiz und Ehrenmorde in Deutschland nicht geduldet würden. Der Mann war im Alter von 21 Jahren mit seiner Familie nach Deutschland gekommen, weil diese nach einer Tätigkeit seines Vaters als Dolmetscher für deutsche Soldaten in Afghanistan vor den Taliban geschützt werden musste.
Wird der Mann nun tatsächlich abgeschoben?
Vorerst nicht – wegen der aktuellen Sicherheitslage in Afghanistan. Wann die Abschiebung vollzogen wird, müsse die Stadt Speyer zu einem späteren Zeitpunkt erneut prüfen, so das Verwaltungsgericht.