Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Mehrwegpflicht: Viele Speyerer Gastro-Betriebe informieren Kunden ungenügend

Nicht präsent: Die Stadt hat die Gastronomie im Vorfeld mehrfach auf Mehrweg-Optionen aufmerksam gemacht. In der Praxis bleibt d
Nicht präsent: Die Stadt hat die Gastronomie im Vorfeld mehrfach auf Mehrweg-Optionen aufmerksam gemacht. In der Praxis bleibt die Alternative zum Einwegmüll bisher unsichtbar.

Seit Januar gilt bundesweit das neue Verpackungsgesetz, das Gastrobetriebe dazu verpflichtet, Mehrwegoptionen anzubieten, wenn das Essen ausgeliefert oder zum Mitnehmen angeboten wird. Ein Rundgang durch Speyer zeigt: Das Gesetz scheint nur auf dem Papier zu existieren.

Man muss in der Innenstadt lange suchen, ehe man einen Hinweis auf ein Mehrweg-Angebot in der Gastronomie findet. Bei der Fast-Food-Kette Nordsee etwa steht ein Schild auf der Theke im Innenbereich – nicht etwa beim To-Go-Fenster zur Straße. Wer von außen hineinschaut, wird am Fenster zwar darauf aufmerksam gemacht, dass Nordsee nun auch mit Lieferando kooperiert. Dass es Mehrweg-Alternativen beim Essen zum Mitnehmen oder Liefern gibt, ist nicht so schnell erkennbar.

Dabei ist Nordsee mit dem Theken-Schild noch eines der wenigen Angebote, die überhaupt einen Hinweis platziert haben. Bei Konkurrent Kochlöffel ist für den Kunden auf den ersten Blick gar kein Angebot dieser Art sichtbar, obwohl es sich um eine größere Kette handelt. Auch auf der Website findet sich kein Hinweis auf so eine Option. Eine Presseanfrage ließ das Unternehmen unbeantwortet. Fehlanzeige auch bei der Fast-Food-Kette Subway in der Wormser Landstraße, was Mehrweg-Angebot oder -Hinweise angeht. Besser macht es McDonald’s, wo schon vor dem Eingang auf der digitalen Speisekarte ausgewiesen wird, welche Produkte per Mehrweg-Verpackung mitgenommen werden können.

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Ansonsten ist es seltsam still um das Thema in Speyer. Dabei gilt seit Januar das neue Verpackungsgesetz, das selbst kleinste Gastro-Betriebe dazu verpflichtet, wenigstens sichtbar Hinweise anzubringen, dass Essen in mitgebrachten Mehrwegverpackungen abgefüllt werden kann. Sichtbar ist das hier fast nirgendwo. Dabei werden mitgebrachte Behälter für das Essen zum Mitnehmen teils akzeptiert, wie Stichproben der RHEINPFALZ zeigen. Etwa bei einem Burgerladen in der Innenstadt: Hier bestätigt die Bedienung, dass Burger problemlos in eigenen Verpackungen eingepackt werden können. Nur ein Hinweis darauf fehlt.

Damit handelt dieser Betrieb – und er ist damit nicht allein – gesetzeswidrig, denn dort steht: „Letztvertreiber (...) sind verpflichtet, die Endverbraucher in der Verkaufsstelle durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln oder -schilder auf die Möglichkeit, die Waren in Mehrwegverpackungen zu erhalten, hinzuweisen.“ Nasrin Mir Shakkeh, Sprecherin der Dehoga Rheinland-Pfalz, konkretisiert: „Damit ist vorgegeben, dass der Gast in dem Moment seiner Bestellentscheidung über die Angebotsalternativen in der Weise informiert ist, dass er zwischen den Alternativen entscheiden kann.“ Bei Lieferangeboten muss der Hinweis laut Gesetz „in den jeweils verwendeten Darstellungsmedien“ gegeben werden. Diese Regel gilt für alle vom Gesetz betroffenen Betriebe, unabhängig von ihrer Größe.

Nicht jeder weiß das. Ein Speyerer Gastronom, der selbst ein Mehrweg-System anbietet, berichtet auf Anfrage, dass er von der Hinweispflicht bisher gar nichts gewusst habe. Kontrolliert worden sei er noch nicht. Der Domhof hat nach eigenen Angaben solche Hinweise. Der Betrieb setzt auf das Mehrwegsystem des Anbieters Vytal, seit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Auf der Suche nach sichtbaren Hinweisen teilt das Personal vor Ort mit, dass diese in den Speisekarten und auf den Toiletten zu finden seien.

Das könnte nicht gesetzeskonform sein: „Ein (ausschließlicher) Aushang im Bereich der Toilettenanlagen genügt nicht“, sagt Mir Shakkeh. Doch das Gesetz wird noch komplizierter: Mehrwegbehälter müssen nur jene Betriebe anbieten, die mit Einwegkunststoffverpackungen arbeiten. Wer Essen in Pappe aushändigt, wie etwa Pizza-Bäckereien, ist außen vor, solange kein Kunststoff im Spiel ist.

„Machen oder lassen“

Dass sich in Speyer ein bestimmtes Mehrweg-System durchsetzen wird, ist nicht abzusehen. So haben sich gerade einmal vier Gastronomen dem Vytal-System angeschlossen. Immerhin 140 Vytal-Partner sind es entlang des Rheins von Weinheim im Norden bis Wörth im Süden. 16 Ausgabestellen kooperieren in der Domstadt wiederum mit dem Anbieter Recup/Rebowl. Seit Januar ist dort keine einzige Ausgabestelle hinzugekommen, 2022 waren es nur fünf neue Partner. In größeren Städten wie Mannheim und Heidelberg seien es jeweils 70 Ausgabestellen. Bundesweit sind laut Recup-Sprecherin Melina Metzler seit dem 1. Januar mehr als 4000 neue Partner hinzugekommen.

Für Stefan Walch, Inhaber der Fleischboutique, ist die Qual der Wahl eines von mehreren Problemen, warum es mit Mehrweg nicht klappen kann: „Wir brauchen ein einheitliches System, länder- oder noch besser bundesweit“, sagt er. „Der Verbraucher muss wie bei den Pfandflaschen die Möglichkeit haben, überall sein Behältnis zurückgeben zu können, sonst wird das ganz einfach ein Rohrkrepierer“, meint Walch und weist darauf hin, dass große Geschäfte wie Edeka, Lidl oder McDonald’s jeweils eigene Systeme eingeführt hätten. „Selbst die Kleineren gehen zu unterschiedlichen Anbietern“, ergänzt Walch. Er hält auch die unterschiedliche Behandlung im Gesetz von Kleinen und Großen für falsch: „Immer wieder die Schlupflöcher, entweder wir machen das oder wir lassen es.“

Das Gesetz soll den Weg ebnen für Alternativen zu Einweg, der gerade auch beim Liefern der Speisen genutzt wird, etwa über das Angebot von Lieferando. Der Essenslieferant kooperiert mit den Mehrweg-Anbietern Vytal, Relevo sowie Rebowl/Recup. Allerdings nur, wenn das jeweilige Restaurant diese auch unterstützt. Eigentlich müssten in der App laut Gesetz – zumindest bei Restaurants, die mit Einwegkunststoff arbeiten und eine Ladenfläche über 80 Quadratmeter sowie mehr als fünf Mitarbeiter haben – ebenfalls Hinweise auf Mehrwegoptionen angezeigt werden.

Umweltschützer mahnen Kontrollen an

Doch wer nicht gezielt danach sucht, wird davon wohl nichts erfahren, weder im digitalen noch im realen Raum. Die Umweltschutz-Organisation Greenpeace hatte bereits kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes mit einer eigenen Recherche gezeigt, dass jeder zweite Gastrobetrieb die Mehrweg-Angebotspflicht „ignoriert“. Die Organisation hatte vom 1. bis 15. Januar zu öffentlichen Stichproben aufgerufen und Testergebnisse aus mehr als 650 Betrieben erhalten, die Essen zum Mitnehmen anbieten. 52 Prozent der Betriebe hätten sich demnach nicht an die Pflicht gehalten, nur ein Viertel sei den vollumfänglichen Anforderungen nachgekommen. Stichproben aus Speyer waren in der Untersuchung nicht dabei, wie eine Greenpeace-Sprecherin mitteilt, dafür aber aus Mannheim und Karlsruhe. Die Non-Profit-Organisation fordert aufgrund der Ergebnisse, die Mehrweg-Angebotspflicht durch die Behörden durchzusetzen und bei Verstößen strafrechtlich zu verfolgen.

Bis zu 10.000 Euro Bußgeld

Für die Einhaltung des Gesetzes sind in Rheinland-Pfalz die Kreise und kreisfreien Städte als Untere Abfallbehörden zuständig, wie ein Sprecher des rheinland-pfälzischen Klimaschutzministeriums bestätigt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet – bis zu 10.000 Euro könnten je nach Einzelfall fällig werden. Eine „dauerhafte Nichtbeachtung des geltenden Rechts“ könne „auch gaststättenrechtliche Relevanz haben“.

Die Stadt Speyer hatte nach einer RHEINPFALZ-Anfrage im Oktober angekündigt, im Laufe des ersten Quartals 2023 gesonderte Kontrollen zur Mehrwegangebotspflicht durchzuführen, „die auch der Aufklärung der Gastwirte, Imbissbetreibenden etc. dienen“, wie Stadtsprecherin Annika Siebert damals sagte. Um den Betrieben eine Kulanzzeit zu geben, hätten diese bisher noch nicht stattgefunden, wie es nun heißt. Diese sollen laut Siebert „in Kürze“ stattfinden.

Obwohl die Umstellung bekannt war – es gab mehrere Infoveranstaltungen der Stadt, auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Pfalz hat laut einer Sprecherin Gastronomen informiert – scheint die Pflicht bei vielen nur zögerlich anzukommen. So konnten beim Rundgang durch Speyer bei mehr als einem Dutzend besichtigten Gastro-Betrieben nur in drei Fällen Hinweisschilder gefunden werden.

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