Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Maskenverweigerer in Geschäften: Personal versucht’s im Guten

Nicht auf der Wäscheleine vergessen: In Bus, Bahn und Geschäften gilt Maskenpflicht.
Nicht auf der Wäscheleine vergessen: In Bus, Bahn und Geschäften gilt Maskenpflicht.

Ohne Mund-Nasen-Bedeckung in Supermarkt oder Bus? Vereinzelt kommt das vor – auch wenn sich die große Mehrheit der Speyerer an die Maskenpflicht hält. In Rheinland-Pfalz drohen jetzt 50 statt zuvor 10 Euro Bußgeld. Dennoch sind Kontrollen und die Sanktionierung teilweise leichter gesagt als getan.

Die Maske ist zum Symbol geworden, und manchmal auch zum Streitobjekt – zum Beispiel in den Speyerer Stadtbussen. „Sollten sich Fahrgäste nach einer wiederholten Aufforderung weigern, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, können wir dies nicht akzeptieren und holen, wie in allen Konfliktsituationen, die Polizei hinzu“, heißt es bei der Firma DB Regio Mitte, die 21 Busse in Speyer betreibt. Reisende in Zügen und Bussen seien verpflichtet, Mund und Nase zu bedecken, betont die Deutsche-Bahn-Tochter. Aber wer kontrolliert das? Es handele sich um eine behördliche Anordnung, also seien letztlich Ordnungsamt und Polizei zuständig, die auch die Bußgelder verhängen könnten.

Mit Aushängen und Durchsagen in den Fahrzeugen werde auf die Maskenpflicht hingewiesen, so die DB. Eigenes Prüf- und Kontrollpersonal werde vom Unternehmen in den Bussen nicht eingesetzt. „In Abstimmung mit der Stadt werden die Ordnungshüter in den kommenden Wochen verstärkt die Maskenpflicht in den Bussen kontrollieren“, kündigt das Unternehmen an. Wenn kein solches Personal im Bus sei – bei weniger als zehn Mitarbeitern im kompletten Vollzugsdienst der Stadt der häufigere Fall –, weise der Fahrer „zunächst freundlich durch die Ansage auf die Maskenpflicht“ hin. „Wenn ein Fahrgast dennoch keine Maske aufsetzen sollte und sich daraus ein Konflikt entwickelt, kann am nächstmöglichen Halt die Polizei gerufen werden“, so die DB.

Mitarbeiter bleiben streng

Zu Konflikten kann es auch in den Speyerer Supermärkten kommen – wobei Betreiber und Personal ihr Bestes tun, um diese zu verhindern: „Bei uns gibt es keine Diskussionen – es gibt die Anweisung zur Maskenpflicht, und die Kunden müssen Masken tragen“, sagt Benjamin Stiegler, Inhaber der Edeka-Filiale in der St.-German-Straße. Kunden, die ohne Maske erwischt werden, würden vom Führungsteam auf die Maskenpflicht hingewiesen. Sollten sie kein ärztliches Attest vorweisen und sich weigern, müssten sie den Einkaufsmarkt verlassen.

Ohne Mund-Nasen-Bedeckung würde der Zutritt verweigert, betont Stiegler. „Denn sonst wird uns von Kunden vorgeworfen, wir würden keine Sorge tragen.“ Was diese wiederum nicht wüssten: Einige Kunden legten ein ärztliches Attest vor. Auf Diskussionen mit Kunden, die sich grundsätzlich weigerten, eine Maske zu tragen, lasse sich das Personal aber nicht ein. „Es ist alles schwierig genug für uns. Die Mitarbeiter haben schon viel abbekommen, Beleidigungen sind Alltag“, berichtet Stiegler. Dennoch habe er bisher nie die Polizei verständigen müssen: „Wir konnten das alles am Ende selbst klären.“

Begrenzte Möglichkeiten

Auch bei Kaufland in der Auestraße stellt sich das Personal laut Pressestelle jeden Tag „mit viel Engagement“ der Aufgabe, die Filiale in der Pandemie-Zeit am Laufen zu erhalten. Grundsätzlich werde durch Aushänge, Bodenaufkleber und Durchsagen informiert. „Sofern Kunden keinen in der jeweiligen Verordnung vorgesehenen Ausnahmegrund vorbringen können, bitten wir sie um Verständnis, dass das Tragen einer entsprechenden Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend ist“, erklärt das Unternehmen. „Darüber hinaus hat Kaufland – im Gegensatz zu Ordnungsbehörden oder der Polizei – aber keine Möglichkeiten, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung einzufordern“, so die Pressestelle.

Die Stadt verwarnt

50 mündliche Verwarnungen zum korrekten Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ohne Erhebung eines Verwarngeldes und sechs Verwarnungen zu je 10 Euro Bußgeld seien im August ausgesprochen worden, berichtet die Stadtverwaltung. Zuständig für die Kontrolle der Maskenpflicht ist grundsätzlich der Kommunale Vollzugsdienst. Sollte es im Einzelfall erforderlich sein, könne auch die Polizei eingreifen. Dabei werde auch immer an Inhaber und Gastronomen appelliert, im eigenen Interesse auf die Einhaltung der Maskenpflicht zu achten und, wenn nötig, das Hausrecht anzuwenden. Im Großen und Ganzen verhielten sich die Bürger vernünftig, so die Pressestelle. Wenn der Vollzugsdienst doch einmal eingreife, gebe es in der Regel „keine größeren Diskussionen und die angesprochenen Personen zeigen sich einsichtig“.

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