Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Landgericht: Kein Schmerzensgeld nach Unfall im Rheinstadion

Rheinstadion: Ist mehr Pflege nötig?
Rheinstadion: Ist mehr Pflege nötig?

Das Landgericht hat geurteilt: Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld nach einem Unfall im Rheinstadion. Der Klägerin ist das zu kurz gesprungen.

Eine heute 66-jährige Speyererin hatte Klage gegen die Stadt eingereicht, nachdem sie 2022 in ein Loch auf der Auslauffläche hinter einem der Tore im Rheinstadion getreten war und sich an beiden Füßen schwer verletzt hatte. Die Selbstständige hatte wegen Knochenbrüchen mehrere Monate nicht arbeiten können. Im folgenden juristischen Verfahren ging es nach ihrer Aussage um rund 30.000 Euro. Eine Übernahme hatte schon zuvor die Versicherung der Stadt abgelehnt. Diese Entscheidung wurde jetzt in einem Urteil des Landgerichts Frankenthal bekräftigt: „Die Klage wurde abgewiesen. Die Kammer ist zu dem Ergebnis gelangt, dass keine Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde“, so ein Gerichtssprecher.

In der Urteilsbegründung wird unter anderem auf die Stelle innerhalb der öffentlichen Sportstätte abgehoben, an der die Speyererin verunglückt ist: „Vorliegend war der Bereich hinter den Toren offenkundig nicht als Spazierweg vorgesehen, da ein solcher – in gutem Zustand – um den Sportplatz herumführt.“ Damit ist offenbar die leichtathletische 400-Meter-Bahn gemeint. Auch sei der Bereich nicht zum Aufenthalt von Zuschauern vorgesehen. Er diene „offensichtlich lediglich als Auslauf für Bälle, die am Tor vorbeigeschossen wurden“. Die Klägerin als Spaziergängerin mit Hund gehöre nicht zur schutzbedürftigen Personengruppe. Den erkennbaren Gefahren auf der naturbelassenen Rasenfläche hätte ohne Weiteres ausgewichen werden können, so die Richter.

Klägerin: Stadt muss Stadion besser pflegen

Das Gericht hat somit die Auffassung der Stadt Speyer als Eigentümerin des Stadions bestätigt: Demnach lag keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor. Die Klägerin folgt dieser Sichtweise in einer Stellungnahme nach dem Urteil nicht. Sie prüfe, ob sie in Berufung gegen den Richterspruch gehe. Eine zentrale Kritik: „Das Gericht stützt seine Einschätzung des Unfallortes auf die Inaugenscheinnahme im September 2025 – also mehr als drei Jahre nach dem eigentlichen Unfall.“ Damit habe der Richter nur den aktuellen, deutlich veränderten Zustand des Platzes beurteilen können, nicht aber die Situation, wie sie sich im Juni 2022 tatsächlich darstellte. Damals sei das Loch vollständig vom Gras verdeckt und nicht erkennbar gewesen. Sie habe den Rasen nur betreten, um die Hinterlassenschaften ihres Hundes einzusammeln. Die Speyererin bedauert zudem, dass die aus ihrer Sicht wichtigste Zeugin, die den damaligen Zustand gut beschreiben könne, nicht vorgeladen worden sei.

In der Realität werde die betreffende Fläche regelmäßig von Kindern, Familien und Freizeitsportlern genutzt, so die Klägerin. Sie schließe unmittelbar an das Spielfeld an: „Damit handelt es sich faktisch um einen Teil der Sportanlage, für den die Stadt ebenso verantwortlich ist wie für den übrigen Platz.“ Neben ihrem eigenen Fall sei das ihr Hauptanliegen: Die Stadt müsse das Rheinstadion besser pflegen, um die Nutzer zu schützen. Die Sportanlage werde vernachlässigt, sagt sie etwa auch mit Verweis auf zerbrochene Bänke und Ablaufrinnen. Wenn Flächen nicht betreten werden sollten, müssten diese nach ihrer Auffassung abgesperrt werden.

Loch: Kurz nach dem Unfall im Rheinstadion 2022.
Loch: Kurz nach dem Unfall im Rheinstadion 2022.
Kaputte Bank im Rheinstadion.
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