Speyer Gewerbliche Prostitution nicht erlaubt

Prostitution: von außen erkennbar sein dürfte dieses Dienstleistungsangebot im Speyerer Fall, der im Gewerbegebiet West spielt,
Prostitution: von außen erkennbar sein dürfte dieses Dienstleistungsangebot im Speyerer Fall, der im Gewerbegebiet West spielt, nicht.

Um baurechtliche Fragen für gleich fünf Wohnungen, verteilt in mehreren Wohnblocks in der Draisstraße im Industriegebiet West, ging es bei einer Sitzung des Stadtrechtsausschuss unter Vorsitz von Mirja Beste. Es besteht Prostitutionsverdacht.

Der Widerspruchsführer, der selbst in Ludwigshafen wohnt, ist der Eigentümer einer der Wohnungen und Mieter der anderen vier, die er alle untervermietet hat. Die Kernfrage ist, ob in diesen Wohnungen die Untermieterinnen der gewerblichen Prostitution nachgehen. Dies wäre eine Nutzungsänderung, zu der der Mann entsprechende Anträge hätte stellen müssen – allerdings ohne Aussicht auf Genehmigung: Bordelle gehören nicht zu den Gewerben, die nach dem Bebauungsplan dort erlaubt sind. Etwas anderes wäre aber Wohnungsprostitution, die von außen gar nicht erkennbar ist. Die Mieterin geht in diesem Fall in ihrer eigenen Wohnung untergeordnet auch der Prostitution nach.

Die Rechtsfragen waren in diesem Sitzungstermin nicht zu klären, zumal es formale Probleme im Vorfeld gegeben hatte. Rechtsanwalt Horst W. Müller, der den Widerspruchsführer vertrat, hatte auch bisher keine Akteneinsicht nehmen können. Die Verhandlung wurde ausgesetzt bis zu einem neuen Termin im Dezember.

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