Speyer Gemeinnützige Arbeit als Auflage

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In einer Neuauflage eines Termins vom 22. Oktober 2018 stand ein 20-jähriger Speyerer gestern vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts. Das Verfahren war zum zweiten Mal aufgerufen worden, weil er die Auflagen von 2018 nicht erfüllt hatte, mit denen das Strafverfahren vorläufig eingestellt worden war.

Der Mann war damals wie heute angeklagt, zusammen mit einem Mittäter, der allerdings sein eigenes Verfahren bekam, bei einer Party im Februar 2017 in der Halle 101 vor der Halle auf einen anderen eingeschlagen und ihm dabei eine Platzwunde an der Oberlippe sowie Schürfwunden beigebracht zu haben. Eine Menge Alkohol war bei Tätern, Opfer und auch den Zeugen im Spiel gewesen, sodass sich keiner so genau erinnern konnte, was der Auslöser des Streits gewesen war und wie sich das Ganze im Einzelnen abgespielt hatte. Sicher waren nur die Verletzungen des Opfers. Der Angeklagte hatte damals zum Ereignis geschwiegen. Drei Schwarzfahrten mit der Regionalbahn im Dezember 2016 und Januar 2017, die ihm ebenfalls zur Last gelegt wurden, gab er zu. Er war jedes Mal in eine Kontrolle geraten. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt mit der Auflage, den Schaden der Deutschen Bahn zu erfragen und ihn zu begleichen. Er habe, sagte er, bei der Bahn angerufen und gebeten, ihm eine Rechnung über den Schadensersatz auszustellen und zuzusenden. Das sei vor etwa zwei Monaten gewesen, und die Bahn habe bis heute nicht reagiert. Richterin Alexandra Umealo-Wells zeigte sich wenig erbaut: Wieso er sich dann nicht beim Gericht oder bei seinem Verteidiger Wolfgang Zettler (Speyer) gemeldet habe, wollte sie wissen. Dann hätte man nach einer Lösung suchen können. So aber habe man nun die neue Verhandlung, die ihm wieder Kosten verursache – keine Kleinigkeit, da er arbeitslos sei. Am Ende war das Gericht bereit, es noch einmal bei der vorläufigen Einstellung des Verfahrens zu belassen, dieses Mal mit der Auflage 25 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Wenn die Deutsche Bahn so wenig Interesse an einer Schadensbegleichung zeige, laufe das Gericht nicht hinterher. Die Richterin entließ den jungen Mann mit einer Mahnung: Ein weiteres Mal wolle sie ihn hier nicht mehr sehen, sonst sei eine Verurteilung fällig.

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