Speyer Demente Geschädigte muss nicht aussagen

Nach sechs Verhandlungstagen im Indizienprozess gegen einen heute 71-jährigen Krankenpfleger wegen sexuellen Missbrauchs einer behördlich verwahrten Person hat das Schöffengericht am Amtsgericht Landau gestern auf Antrag der Verteidigung den Hausarzt der Geschädigten als Zeugen gehört.

Ein heute 71-jähriger Krankenpfleger soll sich von einer heute 80-jährigen Bewohnerin im Mai 2015 oral befriedigen lassen haben. Der Angeklagte streitet die Tat entschieden ab, sieht ein Komplott der Kolleginnen auf der geschützten Station eines Pflegeheimes in Lingenfeld. Der Hausarzt erklärte, dass seine Patientin bereits seit 2010 in der geschützten Station betreut werde. Ein dementieller Prozess gehe langsam voran. Die Frau könne nicht aussagen, was ihr widerfahren ist. Wegen fortgeschrittener Demenzerkrankung sei die Geschädigte nicht mehr zu sinnvoller Kommunikation fähig, wies dann auch das Schöffengericht diesen Beweisantrag von Verteidiger Tobias Hahn zurück. Weiter wurden auf Antrag der Verteidigung die zwei letzten Arbeitszeugnisse des Angeklagten verlesen. Eines davon wurde einen Monat nach Bekanntwerden der Tat vom damaligen Träger des Heimes in Lingenfeld ausgestellt. Es bescheinigt dem Angeklagten sehr gute Leistungen unter anderem auch in seiner Führungstätigkeit. Beobachtet haben will den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch eine Kollegin des Angeklagten. Doch zur Anzeige bei der Polizei kam es erst ein halbes Jahr nach der Tat durch eine andere Kollegin. Aus Angst um ihren Arbeitsplatz habe sie so lange geschwiegen. Den Prozess verfolgen einige ehemalige Kolleginnen des Angeklagten, die als Zeuginnen diese Angst bestätigten. Die Ehefrau des Angeklagten war damals Pflegedienstleiterin und soll mit der Heimleiterin befreundet gewesen sein. „Gegen die drei hatte man keine Chance“, so diese Zeuginnen. Die Heimleiterin wollte von den Beobachtungen der Augenzeugin, die über ein halbes Jahr unter der Belegschaft herumgingen, nichts gemerkt haben. Ebenso wenig davon, wie der Angeklagte mit den Bewohnern der geschützten Station umging. Anzügliche Bemerkungen, Klapse auf den Kopf oder Zwicken in den Po wurden im Prozess genannt. Die Ehefrau meinte gar, mit einer solchen Form der Kommunikation sei ein besserer Zugang zu Demenzkranken möglich. Die ehemaligen Kolleginnen bedauerten am Rande des Prozesses, dass das Pflegeheim durch diese Tat in seinem Ansehen beschädigt wurde. Am 23. Mai sollen nun die Plädoyers gehalten und das Urteil gesprochen werden.

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