Speyer Besitz ja, aber auch Handel?

Hanfpflanze: Ähnliche Exemplare soll der Angeklagte im Keller gezüchtet haben.
Hanfpflanze: Ähnliche Exemplare soll der Angeklagte im Keller gezüchtet haben.

Vor dem Schöffengericht des Speyerer Amtsgerichts war ein 26-Jähriger aus Dudenhofen angeklagt, Betäubungsmitteln in erheblicher Menge besessen und damit Handel getrieben zu haben. Ein Urteil fiel noch nicht.

Den Besitz einer kleinen Menge Amphetamine, die er gekauft hatte, gab er ohne weiteres zu, nicht aber den Hauptpunkt der Anklage. Ein Urteil konnte nicht ergehen, es wurde für den Nachmittag des 30. Mai ein Fortsetzungstermin bestimmt, zu dem weitere zwei Zeugen geladen werden. Der Verdacht gegen den Angeklagten war aufgekommen, weil im Haus eingebrochen worden war. Der Dieb war, wie er nach der Ergreifung gesagt hatte, auf der Suche nach Betäubungsmitteln gewesen, die es dort, so die Gerüchte in der Szene, geben sollte. Der eine der beiden Zeugen, die an diesem ersten Verhandlungstag aussagten, war ein Polizeibeamter aus Speyer, der an der Durchsuchung der Wohnung am 18. März 2017 beteiligt war. Er erzählte, dass die Polizei an diesem Tag insgesamt fast 500 Gramm Marihuana im Haus gefunden hatte. Der größte Teil, Marihuana-Blüten, lag in der Küche, weitere Mengen Pflanzenmaterial fand sich zum Trocknen auf einem Trockenboden und noch mehr Pflanzenreste, vermischt mit Erde, im Keller. Dazu gab es im Keller eine Belüftungsanlage mit Zeitschaltuhr, Pflanzenleuchten und Dünger. In der Küche fanden sich eine Feinwaage und ein paar Tütchen sowie im Kühlschrank eine Paste, die sich als Amphetamin erwies. Der zweite Zeuge war ein Bekannter des Angeklagten, der diesem an vielen Samstagen beim Renovieren geholfen hatte. Er war auch am Tag der Durchsuchung zum Arbeiten gekommen, durfte aber nicht in die Wohnung. Ihm sei bei seinen Besuchen nie irgendetwas aufgefallen, sagte er. Auch eine Feinwaage sei nie in der Küche gewesen, und im Keller habe er nichts zu tun gehabt. Richterin Alexandra Umealo-Wells wies dann darauf hin, dass sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt den Vorwurf des Handels – bei solchen Mengen ein Verbrechen mit einem Jahr Mindeststrafe – nicht für erwiesen halte. Daraufhin beschloss das Gericht den Fortsetzungstermin mit der Vernehmung von zwei weiteren Zeugen, dem Dieb und der Mutter des Angeklagten.

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