Speyer Bellheim: Tierquäler muss 4500 Euro zahlen

Ein Mittfünfziger wurde Mitte Januar vom Amtsgericht Germersheim wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt. Da er seinen Einspruch gegen den Strafbefehl noch vor der Hauptverhandlung zurückzog, wurde dieser rechtskräftig. Das teilte nun auf Anfrage die Staatsanwaltschaft Landau mit. Der Verurteilte war vor einem Jahr auf dem Gelände eines Bellheimer Unternehmens von einem frei laufenden Hund gebissen worden, der zu dem Anwesen gehörte. Der Halter sperrte den Hund daraufhin in den Zwinger. Als der Halter kurz wegging, schlug der Gebissene mit einem Vierkantholz auf den Hund ein und verletzte ihn schwer. Der Halter gab dem Tier daraufhin den Gnadenschuss. Weil er einen Waffenschein besitzt und den Schuss auf seinem Gelände abgegeben hat, war dies laut Staatsanwaltschaft strafrechtlich nicht relevant. Deshalb sei kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

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