Speyer
Bartholomäus-Weltz-Straße: Wie es beim Bauprojekt weitergeht
Das Projekt unweit der Gedächtniskirche hat eine lange Vorgeschichte. Es soll auf einer Fläche der Diakonissen entstehen, auf der sich eine inzwischen stillgelegte Kindertagesstätte befindet. Bereits 2019 ist das „Diakonissen Haus für Kinder“ in die Rulandstraße umgezogen. Die frühere Fläche in der Bartholomäus-Weltz-Straße soll verkauft werden, um den Neubau in der Rulandstraße gegenzufinanzieren.
Auf der ehemaligen Kita-Fläche plant Investor Heberger (Schifferstadt) Wohnungen. Das Projekt hatten die Diakonissen bereits mehrmals in städtischen Gremien vorgestellt. Im Bauausschuss war das Vorhaben schon abgesegnet, am Ende senkte aber der Stadtrat doch den Daumen. Dort wurden etwa die zu massive Bauweise oder die Fassade mit vielen Fenstern kritisiert. Nun wurde ein neuer Anlauf mit angepasster Planung im Gestaltungsbeirat genommen. „Vom Groben ins Feine“, sagte ein Vertreter der Investoren.
Etwa sechs bis acht Wohnungen
Statt der ursprünglich 18, später 15 und dann zwölf Wohnungen, sollen es jetzt weniger werden. Die genaue Anzahl steht noch nicht fest, um die sechs bis acht Einheiten könnten es am Ende aber werden. „Ein bisschen weniger könnte mehr sein“, sagte Architekt Eberhard Fichter im Gestaltungsbeirat zur Idee der neuen Pläne.
Das habe einen entscheidenden Vorteil, so die Verantwortlichen: Der gültige Bebauungsplan müsse nicht geändert werden und es bestehe schon Baurecht. Bei früheren Planungen mit mehr Wohneinheiten wäre das anders gewesen. Einen konkreten Zeitplan für den weiteren Bauverlauf gibt es noch nicht. Fest steht, dass der ehemalige Kindergarten zuerst abgerissen werden soll.
In Gesamtkontext einpassen
Im Gestaltungsbeirat ging es schon früher unter anderem um die Fassadengestaltung. Im neuen Entwurf schließe die Bebauung an bestehende Gebäude an. Der Baukörper gehe dann vom Bartholomäus-Weltz-Platz in die Bartholomäus-Weltz-Straße „um die Ecke“, erklärten die Projektentwickler. Die Gebäude seien klar strukturiert. Der „Rhythmus“ der Fenster aus den Nachbargebäuden solle – in moderner Gestaltung angepasst – im Neubau übernommen werden. Ein „Bruch“ der Fassade zum Bestand soll so verhindert werden. Der Neubau solle sich in den Gesamtkontext einpassen. Noch nicht festgelegt ist beispielsweise die Farbgestaltung: Die Planer haben sich die Gebäudefarben in der direkten Umgebung angesehen und eine Auswahl vorbereitet: etwa sandfarben, einen rötlicheren Ton oder bis hin zu einer dunkleren Gestaltung.
Statt wie in früherer Planung zwei Gebäude soll nur noch eines entstehen – samt etwa zehn Abstellmöglichkeiten für Autos und weitere für Fahrräder im rückwärtigen und etwas abgesenkten Bereich. Durch den Wegfall eines Gebäudes sei auch die Versiegelung geringer und es entstünden mehr Grünflächen auf dem insgesamt rund 1800 Quadratmeter großen Grundstück sowie ein Freiraum zwischen Neubau und Schererstift. Offen ist noch, wie es mit diesem historischen Gebäude weitergeht, das ebenfalls Teil des Grundstücks ist und unter Denkmalschutz steht.
Der Gestaltungsbeirat war grundsätzlich angetan von den neuen Plänen. Das sei „ein Befreiungsschlag“, sagte Landschaftsarchitekt Luca Kist. Bei vorherigen Überlegungen habe das Gremium durchaus Bauchschmerzen gehabt. „Die städtebauliche Entwicklung ist top“, lobte auch Architektin Christina Simon-Philipp. Gerade dem durch weniger Bebauung neu vorgesehenen Freiraum könne eine ganz wichtige Bedeutung zukommen. Das dürfe „keine grüne Restfläche“ werden, sondern könne zum Beispiel gemeinschaftlich genutzt werden. Am Ende sei die Gartengestaltung abhängig von den Nutzern, so Fichter. Es sei für alle künftigen Bewohner möglich, diese Fläche zu bespielen. Was mit dem Freiraum passiere, sei nun eine entscheidende Frage, so Kist. Aus seiner Sicht wären lediglich Spielgeräte eine „vergebene Chance“. Die Fläche könne etwa mit einem Gemeinschaftsgarten ein echter Mehrwert sein und ein „Beispiel, wie man heute neu denken kann“.
Wie eine Sprecherin der Stadtverwaltung auf Anfrage mitteilt, könne nun ein Bauantrag erarbeitet werden. Die angeregten Detailpunkte würden mit den Bauherren besprochen und gegebenenfalls in die weitere Planung einbezogen. „Da das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, sind keine weiteren Beschlüsse durch Bauausschuss oder Stadtrat erforderlich.“ Der Bauausschuss solle aber über die aktuelle Planung informiert werden.