Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Anzeigen gegen Lehrerin wegen Fotos von Kindern

Bei Tieren unverfänglicher als bei Menschen: Handyfoto.
Bei Tieren unverfänglicher als bei Menschen: Handyfoto.

Als wären all die Corona-Unsicherheiten nicht schon genug Aufregung für eine Lehranstalt kurz vor Schuljahresende: An der Speyerer Siedlungsgrundschule hat nahezu den gesamten Juni ein Fall Lehrer, Eltern und Kinder bewegt, in dem eine weibliche Lehrkraft unbefugt Fotos von Schülern gemacht hat.

„Ich will erklärt haben, wo die Bilder meiner Tochter sind“, sagt der Vater einer Erstklässlerin im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Seine Familie habe Anzeige erstattet nach dem Vorfall vom 3. Juni, berichtet er. Die Lehrerin, die der Schule nur übergangsweise zugewiesen gewesen sei, habe Kinder einzeln mit ihrem Handy fotografiert – unter anderem seine Tochter. Mehrere Kinder hätten dies zu Hause verwundert berichtet. Eine Einverständniserklärung der Eltern, die in solchen Fällen nötig ist, habe nicht vorgelegen. „Die Kinder haben das als unangenehm empfunden“, so der Mann.

Eine gute Begründung für die Aktion habe er nie gehört, so der Speyerer. Ihm sei berichtet worden, die Lehrerin habe teils geleugnet, fotografiert zu haben: Sie habe auf dem Handy die Uhrzeit ablesen wollen. Spekulationen schossen ins Kraut. Eine der harmloseren: Die Frau habe die Kleinen fotografiert, um sich deren Namen einzuprägen. Das bezweifelt der Vater aber. „Ich möchte das Motiv verstehen“, sagt er. Schulleitung wie auch Schulaufsicht hätten ihm Rede und Antwort gestanden. „Aber die dürfen nicht viel sagen.“ Angekommen sei: Der Fall werde sehr ernstgenommen, Juristen seien damit befasst. Jüngste Schlagzeilen über Pädophilie seien nicht geeignet, ihn zu beruhigen.

Drei Anzeigen bei der Polizei

Bei der Polizeiinspektion Speyer sind seit 9. Juni drei Anzeigen wegen des Vorfalls eingegangen, so Sprecher Timo Ott auf Anfrage. Es seien strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, aber es sei noch nicht klar, ob es sich um einen Verstoß handele. Vorwurf: Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz. Konkret gesagt, geht es um das Recht am eigenen Bild.

Die betroffene Lehrerin ist nach RHEINPFALZ-Informationen inzwischen nicht mehr an der Schule. Elke Steppe, Leiterin der Einrichtung mit 17 Klassen und 34 Lehrkräften, darf sich gegenüber der Presse zu dem Fall nicht äußern. Das übernimmt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes, bei der die Neustadter Schulaufsicht organisatorisch angesiedelt ist. Diese sei von der Schule über den Vorwurf gegenüber der Lehrkraft informiert worden, betont Sprecherin Miriam Lange auf Anfrage. Auch die gewählten Elterngremien wüssten Bescheid.

Land trifft Vorkehrungen

„Es erfolgten bereits Gespräche an der Schule unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten“, erklärt die Pressesprecherin. „Im Ergebnis ist festzuhalten: Das Fotografieren der Kinder ist ohne die Einwilligung der Eltern grundsätzlich nicht zulässig und wird unterlassen.“ Es seien also seitens des Landes Vorkehrungen getroffen worden, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholt. Darüber sei auch der Vater informiert worden, der sich beschwert habe.

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