Speyer Altlasten im Untergrund

An der ehemaligen BASF-Deponie in Maudach ist das Grundwasser belastet. Der Chemiekonzern und die Stadt investieren 2,7 Millionen Euro in die Sanierung.
1966, also vor genau 50 Jahren, ist die BASF-Deponie stillgelegt worden. So lange schon werden auf dieser zwölf Hektar großen Fläche kein Bauschutt und kein Erdaushub, keine Schlacken und keine Aschen mehr entsorgt. Dass es sage und schreibe ein halbes Jahrhundert gedauert hat, bis die Verantwortlichen die Grundwassersanierung angehen, zeigt zwei Dinge: zum einen den laxen Umgang mit Abfällen und Schadstoffen in der gar nicht so fernen Vergangenheit und zum anderen die technische Komplexität des Projekts. Vorbereitet wird der Sanierungsplan seit Jahren. „2002 haben wir eine grundsätzliche Vereinbarung mit der BASF getroffen“, sagte am Dienstag bei der Vorstellung des Projekts Bau- und Umweltdezernent Klaus Dillinger (CDU). Die Zustimmung des Stadtrats und die Genehmigung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd vorausgesetzt, könnte es im Herbst mit den Vorarbeiten zur sogenannten Quellsanierung losgehen. Die eigentlichen Bauarbeiten planen die Verantwortlichen von Mai 2017 bis Februar 2018. Notwendig wird die Sanierung, weil in der Nähe der ehemaligen BASF-Deponie „Frigenstraße“ im heutigen, durch einen Bebauungsplan von 1967 ausgewiesenen Maudacher Gewerbegebiet das Pflanzenschutzmittel Mecoprop im Grundwasser nachgewiesen werden kann. Es breitet sich langsam und in der Konzentration schwächer werdend nach Norden aus – also in Richtung Maudacher Bruch, in dem die Technischen Werke (TWL) Brunnen betreiben, um das Grundwasser zu Trinkwasser aufzubereiten. Die Fließgeschwindigkeit ist allerdings mit 20 bis 30 Metern pro Jahr sehr gering und der erste Brunnen mit 1,1 Kilometern von der Deponie relativ weit entfernt. „Wir haben kein Problem und wollen dafür sorgen, dass wir in Zukunft keins bekommen“, sagte TWL-Vorstand Reiner Lübke. Sein Unternehmen wird die Gelegenheit nutzen und parallel zum Projekt von Stadt und BASF eigene Arbeiten vornehmen: Für einen laut Lübke siebenstelligen Betrag sollen die drei am südlichsten gelegenen Brunnen umgebaut und dafür im Norden drei neue Brunnen errichtet werden. An den Kosten werde sich die BASF ebenfalls beteiligen. Das Projekt Grundwassersanierung wiederum soll so ablaufen, dass eine 500 Meter lange Dichtwand gebaut wird. Ein spezieller Bagger soll den Untergrund entlang der Trasse auf einer Breite von 60 Zentimetern bis zu zehn Meter in die Tiefe ausbaggern, erläuterte der Sachverständige Armin Bender vom Büro Björnsen Beratende Ingenieure in Koblenz. Eine in diesen Graben eingelassene spezielle Dichtmasse soll langsam aushärten und als Barriere für das belastete Grundwasser wirken. Damit es sich nicht staut, soll das Grundwasser in fünf Sanierungsbrunnen erfasst werden und – analog zu dem aus dem TWL-Projekt – über die städtische Kanalisation zur BASF-Kläranlage geleitet werden. Die geschätzten Herstellungskosten von 2,7 Millionen Euro und die ab 2018 anfallenden Betriebskosten von jährlich rund 200.000 Euro übernehmen die Stadt und der Chemiekonzern zu gleichen Teilen. „Wir haben die Verantwortung für die Deponie behalten, auch wenn wir sie nur bis 1966 verfüllt haben“, sagte Linda von dem Bussche, Leiterin Umwelt und Arbeitssicherheit bei der BASF SE. Sie wies darauf hin, dass der Betrieb der Deponie auf einer ehemaligen Sand- und Kiesgrube elf Jahre lang genehmigt gewesen sei. Etwa 780.000 Kubikmeter Abfälle sind auf dem Gelände gelagert worden. „Es gab keine Abfallgesetze, und deswegen musste auch nicht genau dokumentiert werden, was auf die Deponie gebracht wurde“, sagte sie. „Man muss die Historie immer berücksichtigen“, meinte Dillinger. „Die BASF hat die Standards erfüllt, die man damals hatte.“ Der Konzern und die Stadt, die das Gelände 1959 kaufte, hätten „eine gemeinsame Verantwortung“. Bei der Pressekonferenz immer wieder betont wurde der Unterschied zwischen Grund- und Trinkwasser: An das Trinkwasser werden hohe Anforderungen gestellt, so Lübke. Der Mecoprop-Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 0,1 Mikrogramm sei zu keinem Zeitpunkt erreicht worden. Der höchste je gemessene Wert von 0,01 Mikrogramm sei „an der Nachweisgrenze“. |heß