Ottweiler
Toter 15-jähriger Häftling: Obduktionsergebnis liegt vor
Nachdem sich am Freitag ein 15-jähriger Gefangener in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Ottweiler das Leben genommen hat, haben Mitgefangene nach seinem Tod schwere Vorwürfe gegen Justizvollzugsbeamte erhoben: Diese sollen, sagen die Häftlinge, Gewalt gegen den 15-Jährigen angewendet und ihn verletzt haben, bevor er sich das Leben genommen hat. Daraufhin haben Staatsanwaltschaft und Neunkircher Polizei Ermittlungen aufgenommen. Ein Sprecher teilte der RHEINPFALZ am Mittwoch mit, dass zwei Sachverhalte bekannt wurden, „die zum Anlass genommen worden sind, von Amts wegen zwei Verdachtsprüfungsverfahren einzuleiten“. Es liege ein „Anfangsverdacht hinsichtlich etwaiger Körperverletzungen zu Lasten des verstorbenen Inhaftierten vor“.
Nach diesen Vorwürfen wurde eine Obduktion angeordnet, die nun durch die Remaks Rechtsmedizin am Klinikum Saarbrücken durchgeführt worden ist. Dominik Degel von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken berichtet der RHEINPFALZ am Donnerstagnachmittag, dass das Ergebnis dieser Obduktion nun vorliegt: Dass der 15-Jährige, wie von Häftlingen behauptet, vor seinem Tod geschlagen oder verletzt wurde, darauf gebe es keine Hinweise. Es hätten sich auch „keine Hinweise auf eine Fremdeinwirkung im Hinblick auf die konkrete Todesursache“ ergeben. Auch wurden „keine äußeren Verletzungszeichen“ festgestellt, stehe im Bericht.
Justizministerium verspricht Aufklärung
Als es am Tag nach dem Suizid des Jugendlichen zu Aufständen von 17 Häftlingen kam, die sich weigerten, wieder in ihre Zellen zurückzukehren, musste das Spezialeinsatzkommando (SEK) anrücken, um die Situation unter Kontrolle zu bringen. Auch hier haben Gefangene „Vorwürfe der Körperverletzung im Amt gegen zwei Beamte“ der JVA erhoben, so die Staatsanwaltschaft. Die angezeigten Sachverhalte ziehen nun drei Ermittlungsverfahren nach sich, die von der Polizei Neunkirchen geführt werden.
Die Landesregierung möchte die Geschehnisse aufklären. „Die im Raum stehenden Vorwürfe nimmt das Ministerium der Justiz sehr ernst“, sagt Staatssekretär Jens Diener (SPD). „Eine vollständige und transparente Aufklärung der Geschehnisse hat für uns oberste Priorität.“ Auch intern arbeite man, so Diener, „mit Hochdruck an der Aufarbeitung der Geschehnisse“. Der Rechtsausschuss solle umfassend informiert werden, und auch der Staatsanwaltschaft teile man alle vorliegenden Informationen unverzüglich mit.
CDU fordert kommende Woche Sondersitzung
Die CDU-Fraktion im Saar-Landtag fordert für die kommende Woche eine Sondersitzung des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit. Sie fordert, dass die saarländische Justizministerin Petra Berg (SPD) und die Staatsanwaltschaft einen detaillierten Bericht über den Suizid des 15-Jährigen und über die eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen die Justiz-Bediensteten vorlegt. „Wichtig ist eine schnellstmögliche und objektive Aufarbeitung und Aufklärung der tragischen Ereignisse in der JVA Ottweiler“, so Raphael Schäfer, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Saar-Landtag. Wann und ob es einen Termin für diese Sondersitzung gibt, kann eine Sprecherin des Saar-Landtags auf RHEINPFALZ-Anfrage noch nicht sagen.
Weshalb der 15-Jährige im Gefängnis saß, darüber können laut Dominik Degel „aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes“ keine Angaben gemacht werden. In der JVA Ottweiler sitzen im Saarland männliche Jugendliche, aber auch Erwachsene, deren Haftstrafe kürzer als zwei Jahre ist. Der Jugendvollzug hat laut Landeswebsite 144 Haftplätze.
Hinweis der Redaktion
Sollten Sie sich selbst in einer Krisensituation befinden: Es gibt Organisationen, die Hilfe und Auswege anbieten. Bitte holen Sie sich Hilfe. Rufen Sie zum Beispiel bei der Telefonseelsorge an (0800-1110111). Für Kinder- und Jugendliche gibt es außerdem die „Nummer gegen Kummer“ (116111).
Gemäß Pressekodex verhält sich unsere Redaktion bei Suizidfällen zurückhaltend. Wir berichten in der Regel nicht über sie, um gefährdete Personen nicht zum Nachahmen zu animieren. Wir machen eine Ausnahme in Fällen von besonderem öffentlichem Interesse, etwa wenn eine breite Öffentlichkeit betroffen ist.