Homburg RHEINPFALZ Plus Artikel Schneidewind-Prozess: „Missverständnisse“ an der Rathausspitze

Rüdiger Schneidewind (rechts) und sein Rechtsanwalt Joachim Giring gestern vor dem Saarbrücker Landgericht.
Rüdiger Schneidewind (rechts) und sein Rechtsanwalt Joachim Giring gestern vor dem Saarbrücker Landgericht.

Nach der Revision des suspendierten Homburger Oberbürgermeisters Rüdiger Schneidewind (SPD) wird sein Prozess seit Montag, 30. November, neu aufgerollt. Am Montag schlug Schneidewind vor, wie man die Kosten für die Stadt durch die Detektiv-Affäre auf 30 000 Euro drücken könnte. Vorwürfe erhob er gegen die Detektive und einen früheren engen Rathaus-Mitarbeiter.

Am 21. Februar 2019 hatte die Vierte Strafkammer des Saarbrücker Landgerichts den Oberbürgermeister zu 15 Monaten Gefängnis auf Bewährung plus 10 000 Euro Geldbuße verurteilt. Als Untreue im Amt wurde ihm ausgelegt, dass er Ende 2015 ein Düsseldorfer Detektivbüro mit der Observation von Mitarbeitern des städtischen Baubetriebshofs (BBH) beauftragt hatte, ohne sich dies vom Stadtrat genehmigen zu lassen. Am Stadtrat vorbei hätte er maximal 25 000 Euro an Kosten auslösen dürfen. Doch am Ende stellte das Detektivbüro Kocks Confidence der Kreisstadt ein Gesamthonorar von 328 157,29 Euro in Rechnung.

In der Revision wollte der Bundesgerichtshof (BGH) nicht allen Schlussfolgerungen der Vierten Saarbrücker Strafkammer folgen. Der BGH hob große Teile des Urteils auf und verwies das Verfahren zurück nach Saarbrücken.

Dort befasst sich seit dem gestrigen Montag nun die Fünfte Strafkammer unter dem Vorsitz der Richterin Alexandra Schepke-Benyoucef mit der Detektiv-Affäre. Die Anklage wird wie schon in der ersten Instanz von Oberstaatsanwalt Peter Thome vertreten.

„Nie mehr im Leben beauftrage ich Detektive“, sprach Schneidewind gestern von „vielen Fehlern, die ich damals gemacht habe“. Dabei sei es sein Bestreben gewesen, Schaden von der Stadt Homburg abzuwenden. Die BBH-Mitarbeiter ließ er observieren, um dem Verdacht auf kriminelle Vorgänge und auf gravierende Verstöße gegen deren Dienstpflichten nachzugehen. Und immerhin seien dank dieser Nachforschungen die Ermittlungen gegen Schneidewinds Amtsvorgänger Karlheinz Schöner (CDU) ins Rollen gekommen, der voriges Jahr seinerseits wegen Untreue zu einer Bewährungs-Haftstrafe verurteilt wurde.

Seit seiner Verurteilung vor einem knappen Jahr versieht Rüdiger Schneidewind nicht mehr sein Amt im Homburger Rathaus. Und am 27. März 2019 hat das saarländische Landesverwaltungsamt den OB vom Dienst suspendiert. Seit Juni 2019 sind Schneidewinds Beamtenbezüge um 18 Prozent gekürzt. In seinem neuen Saarbrücker Prozess strebt Schneidewind nun eine Bewährungsstrafe von unter einem Jahr Dauer an: Erreicht er dies, verliert er wenigstens seine Pensionsansprüche nicht.

Tatsächlich versuchten der suspendierte OB und sein Anwalt Joachim Giring am Montag, den entstandenen finanziellen Schaden für die Stadt Homburg als deutlich geringer darzustellen als gedacht. Die Stadt Homburg wehrt sich gegen die Detektivrechnung, weil die Summe von gut 328 000 Euro als viel zu hoch angesehen wird. Die Stadt zahlte deshalb nur 259 004,26 Euro an die Düsseldorfer Detektei. Um den zurückbehaltenen Differenzbetrag von 69 000 Euro ist nach wie vor ein Zivil-Rechtsstreit am Landgericht Düsseldorf anhängig.

In einer langen persönlichen Erklärung schilderte der Oberbürgermeister gestern, dass er mit der Homburger Stadtverwaltung inzwischen über Schadensbegrenzung verhandle. Ob dieser Weg tatsächlich gegangen wird, müsse aber der Stadtrat entscheiden – voraussichtlich am 16. Dezember.

Rüdiger Schneidewind machte folgendes Rechenexempel auf: Derzeit stünden Kosten in Höhe von 255 000 Euro fest, die er der Stadt Homburg mit der Detektiv-Affäre eingebrockt hat. Er selbst, so brachte er in Erinnerung, hatte 2019 kurz vor dem Urteilsspruch 50 913,60 Euro aus seiner eigenen Tasche auf ein Konto der Stadt Homburg eingezahlt. Er sei bereit, diese Summe um weitere 30 000 Euro aus seinem Privatvermögen aufzustocken – auf zusammen also 80 913,60 Euro.

125 000 Euro von Versicherung

Inzwischen habe die kommunale Haftpflichtversicherung der Stadt Homburg zugesagt, sie werde 125 000 Euro bezahlen. Unterm Strich, so Rechtsanwalt Joachim Giring, bleibe an der Stadtkasse also nur noch ein Rest von 29 000 Euro hängen.

Sollte die Stadt hier mitspielen, stellt Rüdiger Schneidewind auch ein Ende seines privaten Rechtsstreits mit dem damaligen Homburger Rechtsamtsleiter in Aussicht. Dieser inzwischen aus dem Rathaus ausgeschiedene Verwaltungsbeamte hat in Schneidewinds Augen einen Anteil daran, dass die „Detektivkosten aus dem Ruder gelaufen“ seien. Der Mann habe „den Vertrag nicht richtig geprüft“. „Ich habe den Eindruck, dass er mit der Beauftragung des Detektivbüros und mit seiner eigenen juristischen Einschätzung der Sache deutlich mehr zu tun hatte, als er heute wahrhaben will.“ Vor Gericht hatte der Ex-Rechtsamtsleiter ausgesagt, er habe dem OB Ende 2015 vorgehalten, dass Schneidewind den Detektivvertrag keinesfalls hätte unterschreiben dürfen. Doch an eine solche Bemerkung seines Mitarbeiters, so der OB gestern, könne er sich nicht erinnern. Der Angeklagte: „Ich will dem damaligen Rechtsamtsleiter nicht den Schwarzen Peter zuschieben. Aber er war damals meine entscheidende Vertrauensperson in der Stadtverwaltung. Vielleicht hat es zwischen uns Kommunikationsfehler oder Missverständnisse gegeben.“ Und dass ihn der Ex-Rechtsamtsleiter am 21. Dezember 2015 im Rathaus auf den drohenden Rechnungsbetrag von etwa 300 000 Euro angesprochen haben will? „Ich bleibe dabei“, sagte Schneidewind am Montag, „dass es diese Besprechung gar nicht gegeben hat.“

„Detektive intransparent“

Aber auch der Chef des Düsseldorfer Detektivbüros kommt bei Schneidewind nicht gut weg. „Ich hätte den Vertrag frühzeitig gekündigt, wenn ich gewusst hätte, dass der Mann kein Berater ist, sondern in erster Linie ein Verkäufer mit eigenen wirtschaftlichen Interessen.“ Der Detektei-Geschäftsführer sei „intransparent“ bei der Kostenaufstellung gewesen und habe „alles irgend Mögliche in seine Rechnung mit reingepackt“.

Der Revisionsprozess gegen Rüdiger Schneidewind wird am Montag, 7. Dezember, fortgesetzt.

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