St. Ingbert / Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Kokain, Wodka und ein Messerangriff: Urteil für St. Ingberter

Der 35-jährige Angeklagte hatte seinen Freund hinterrücks mit einem Messer angegriffen.
Der 35-jährige Angeklagte hatte seinen Freund hinterrücks mit einem Messer angegriffen.

Drei Jahre und drei Monate Gefängnis: Das Schwurgericht Saarbrücken hat am Donnerstag den 35-jährigen Angeklagten aus St. Ingbert verurteilt, der im Februar 2024 seinen Freund in dessen Wohnung mit einem Messer angegriffen und verletzt hatte.

Das Schwurgericht am Landgericht Saarbrücken sah, anders als in der Anklageschrift dargelegt, keinen versuchten Mord, sondern eine gefährliche Körperverletzung. Weil der 35 Jahre alte Angeklagte in seiner Wohnung einen Schlagring aufbewahrt hatte, wurde im Urteil der unerlaubte Besitz einer Waffe berücksichtigt. Die Kammer folgte nicht der Anklage, die auf versuchten Mord aus Heimtücke in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung plädierte, und drei Jahre und zehn Monate Haft forderte.

Das Gericht geht im Urteil von „strafbefreiendem Rücktritt vom Versuch“ beim Angeklagten aus. Das heißt: Der Angeklagte habe freiwillig die weitere Ausführung vom versuchten Mord aufgegeben und die Vollendung der Tat verhindert. Deshalb könne er nicht bestraft werden. Wohl aber wegen gefährlicher Körperverletzung.

Gericht: Angeklagter trotz Kokain und Alkohol „voll schuldfähig“

Der Angeklagte habe seinen gleichaltrigen Freund, den er am Februarabend im vorigen Jahr zu Hause in St. Ingbert besuchte, völlig überraschend und hinterrücks mit einem Messer angegriffen und die Messerklinge über seinen Hals gezogen. Das Opfer habe sich befreien und seinen Angreifer wegstoßen können. Auch, weil der Angegriffene laut um Hilfe schrie, und seine Geschwister, durch die Schreie alarmiert, herbeigeeilt waren, hatte der Angeklagte die weitere Ausführung unterlassen und war aus der Wohnung geflüchtet, so das Gericht.

Der Angegriffene erlitt „eine oberflächliche Schnittwunde am Hals“. Diese wurde von dem sofort eintreffenden Notarzt behandelt. Das Opfer war für eine Woche krankgeschrieben. Die Angaben des Angeklagten, er sei „benebelt“ mit einer halben Flasche Wodka, einer Prise Kokain in der Nase und drei Bier am späten Abend zu seinem Freund in dessen Wohnung gegangen, berücksichtigte das Gericht nicht und stellte fest, dass er zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen sei. Alle Parteien verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.

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