Saarbrücken
Ins Auto gezerrt und 155.000 Euro erpresst: Tatverdächtiger vor Gericht
Seit Donnerstag muss sich nun auch der vierte Tatverdächtige vor dem Saarbrücker Landgericht verantworten. Die Entführer sollen den damals 21-Jährigen gezwungen haben, den Zahlencode zu seinem Handy zu verraten und ihnen Zugang zu seinem Konto mit Kryptowährung zu ermöglichen. Die Entführer sollen so 155.000 Euro vom Konto des Opfers auf ihre eigenen Konten überwiesen haben.
Im Mai verurteilte das Saarbrücker Landgericht bereits zwei Mittäter wegen räuberischer Erpressung zu fünf Jahren und neun Monaten Haft; der dritte Mittäter bekam noch ein Jahr mehr. Staatsanwalt Erik Schweitzer beschuldigt den 29-jährigen Deutsch-Tunesier – wie schon seine drei verurteilten Mittäter – der Entführung, Erpressung und körperlichen Misshandlung. Die Mindeststrafe dafür liege bei fünf Jahren.
Staatsanwalt: Ins Gesicht geschlagen, um Hilfeschreie zu verhindern
Das Opfer soll erfolgreich mit der Kryptowährung „Coin Solana“ gehandelt haben. Davon erfuhren die Entführer und lauerten ihm auf, als er im Juni 2024 gerade die Straßenbahn in Güdingen verlassen hatte. Der nun angeklagte 29-Jährige soll das Opfer von hinten gepackt, ihm eine Tüte über den Kopf gezogen und ihn ins Auto gestoßen haben. Die Täter fuhren nach Frankreich. Während einer Grenzkontrolle schlugen sie ihrem Opfer mehrfach ins Gesicht, um Hilfeschreie zu verhindern, sagte der Staatsanwalt bei der Verhandlung am Donnerstag.
Während der Fahrt stahlen die Kriminellen laut Gericht zudem 100 Euro und eine Armbanduhr. Im französischen Spicheren hielten sie in einem Waldgebiet und drohten, seiner Familie etwas anzutun, wenn er nicht sein Handy entsperren und das Passwort zu seinem Kryptokonto verraten würde. Der Angeklagte und einer der Täter hätten daraufhin 155.000 Euro der Kryptowährung auf ihre versteckten Konten überwiesen. Wieder auf deutschem Boden angelangt, ließen sie den Mann frei. Der meldete sich bei der Polizei. Der Angeklagte kündigte an, dass er zum nächsten Verhandlungstermin am 5. September zur Tat aussagen wolle.