Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Im „Todesschuss“-Prozess gegen 18-Jährigen belastet ihn ein Zeuge

Der 18-Jährige steht seit drei Wochen vor Gericht, weil er seinen 17-jährigen Freund mit einer Schrotflinte erschossen haben sol
Der 18-Jährige steht seit drei Wochen vor Gericht, weil er seinen 17-jährigen Freund mit einer Schrotflinte erschossen haben soll. Unser Foto zeigt einen Jäger, der mit einem Gewehr auf einen Fuchs wartet.

Ein 18-Jähriger soll seinen 17 Jahre alten Freund erschossen haben. Ein Zeuge berichtet vom Leben des Angeklagten. Die Anklägerin wirft ihm Totschlag vor, der Verteidiger spricht von einem Unfall.

Im Prozess gegen den 18-Jährigen, der seinen Freund erschossen haben soll, berichtete ein Zeuge am Montag von belastenden Aussagen des 18-Jährigen und von „zerrütteten Familienverhältnissen“. Die Tatwaffe soll der Angeklagte von seinem Vater geschenkt bekommen haben.

Seit Oktober muss sich der 18-Jährige vor der Jugendkammer des Landgerichts Saarbrücken wegen des tödlichen Schusses auf seinen 17-jährigen Freund verantworten. Die Staatsanwältin wirft ihm vor, am 15. Mai im Keller seiner Wohnung in Schiffweiler bei Neunkirchen eine Schrotflinte „abgefeuert“ zu haben, als sein Freund sich die Mündung des Laufs in den Mund gesteckt und ihn mit den Worten „Mach doch, mach doch“ aufgefordert haben soll. Der 17-Jährige soll von der Kugel der Schrotflinte tödlich getroffen worden sein.

Anklägerin wirft ihm Totschlag vor, Verteidiger spricht von Unfall, Richter räumt Mordmerkmale ein

Während die Anklägerin von Totschlag ausgeht, wies der Vorsitzende Richter Thomas Emanuel hin, dass auch der Tatbestand Mord mit den Mordmerkmalen Mordlust und Heimtücke zu prüfen sei. Verteidiger Frank Schubert geht von einem „tragischen Unglücksfall“ aus. Zu dieser Frage rief das Gericht gestern einen psychiatrischen Gutachter auf. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte den Mediziner nach der Tat mit dem psychiatrischen Gutachten über den Angeklagten beauftragt.

Verteidiger Frank Schubert hatte diesen Zeugen abgelehnt, da er als Mediziner nicht von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden sei. Das Gericht entschied anders und rief den Gutachter am Montag in den Zeugenstand. Er berichtete Details über die Tat, die ihm der Angeklagte anvertraut hätte. Das Gericht verbot dem Zeugen bei seiner Aussage, Schlüsse aus seiner gutachterlichen Befragung zu ziehen. Denn: Dazu hatte das Gericht nach dessen Ablehnung einen neuen Gutachter aus Klingenmünster bestellt. Der Ex-Gutachter durfte aber als Zeuge über das Leben des 18-jährigen Angeklagten berichten, der ihm im Gericht seitlich gegenüber saß.

Zeuge: „Langeweile, Alkohol, Joints und Playstation“

Der Zeuge berichtete von den zerrütteten Familienverhältnissen nach dem Tod der Mutter des Angeklagten im Jahr 2020. Letztendlich fand dieser bei seiner Großcousine Unterkunft. Der Angeklagte habe ihm seine Alkohol- und Drogensucht geschildert, sagte der ehemalige Gutachter. „Langeweile, Alkohol, Joints und Playstation“ hätten seinen Alltag bestimmt. Am Tag der Tat sei er um 16.30 Uhr von der Schule in Neunkirchen nach Hause gekommen. Er hätte ein Bier und einen Flachmann getrunken und einen Joint geraucht. Dann seien sein Freund und ein 16-Jähriger zu ihm zu Besuch gekommen. Während dieser Zeit habe der 18-Jährige einen kleinen Jägermeister getrunken und einen Joint geraucht.

Die Schrotflinte, die er von seinem Vater geschenkt bekommen habe, hätte er hinter einem Schrank hervorgeholt. Der 17-Jährige hätte ihn genervt, so der Gutachter: „Gib her, gib her“, hätte er gesagt. Dann hätte der 17-Jährige ihm die Waffe aus der Hand gerissen und sich deren Lauf in den Mund gesteckt. Dann sei der Schuss gefallen. Der 17-Jährige sei zu Boden gesackt, Blut sei ihm aus Mund und Nase getreten. Der 16-Jährige sei weggelaufen. Nachdem der Angeklagte ins Obergeschoss geflüchtet sei, sei er zurück in den Keller gegangen, hätte einen Joint geraucht und den toten Freund anschließend in die Garage gezogen und mit Plastiktüten zugedeckt.

Angeklagter soll Gutachter gesagt haben: „Ich habe abgedrückt“

Nachdem er sich die Hände gewaschen hätte, habe er die 110 anrufen wollen. Die Polizei sei aber schon vor Ort gewesen. „Ich habe ihn gefragt, ob sich der Schuss von selbst gelöst hatte“, sagte der Zeuge. Der 18-Jährige habe verneint: „Nein, ich hatte die Hand am Abzug“, soll ihm der Angeklagte gesagt haben. Und: „Ich habe abgedrückt“. Der Prozess wird heute fortgesetzt.

x