Homburg / Saarbrücken
Illegale Sexarbeit: Anwalt macht Polizei Vorwürfe
Illegal arbeitende Prostituierte sind in Deutschland ein größeres Problem. Das betonten mehrere Rechtsanwälte im laufenden Rotlichtprozess vor dem Landgericht Saarbrücken. Es greife deshalb zu kurz, allein die Vermieter von Wohnungen an Sexarbeiterinnen ohne Papiere verantwortlich zu machen. Internetportale, auf denen die Prostituierten ihren Kunden suchten, gingen jedenfalls viel zu lässig bei der Prüfung der Arbeitserlaubnis ihrer Inserenten vor. Das betonte Rechtsanwalt Dirk Schäfer in der Hauptverhandlung.
Angeklagt ist eine Gruppe von Rumänen. Sie sollen Asiatinnen nach Deutschland geschleust haben, die sich dort prostituierten, und ihnen im Sommer 2023 in Homburg und anderen Orten im Saarland Wohnungen vermietet haben. Eine Arbeits- und zum Teil eine Aufenthaltserlaubnis sollen die Prostituierten nicht gehabt haben. Rund 500 Euro pro Woche haben die Angeklagten selbst für kleine Wohnungen kassiert. Als Zeuge war in dieser Woche erneut der leitende Ermittler der Polizei geladen. Er hatte das Verfahren im Sommer 2023 ins Rollen gebracht.
Internet-Anzeigenbetreiber im Visier
Zunächst wurden einschlägige Wohnungen in Homburg von der Polizei kontrolliert und nachdem die dort arbeitenden Asiatinnen nicht die notwendigen Papiere vorlegen konnten, verhörten die Ermittler sie auf dem Polizeirevier. Die Prostituierten schalteten Anzeigen auf dafür spezialisierten Internetseiten, berichtete der Ermittler. Der Betreiber der Internetseite verlange zuvor einen Personalausweis von den Prostituierten. Die Arbeitserlaubnis und der Aufenthaltsstatus ihrer Anzeigenkunden würden dagegen nicht immer systematisch vom Betreiber des Portals überprüft, gab der Polizist vor dem Landgericht an.
Hier hakten die Verteidiger ein. Wer Wohnungen an Prostituierte vermiete, müsse sich auf die Legalität der Angebote auf serösen Internetforen verlassen können, erklärte Rechtsanwalt Frank Schubert. Schließlich versprechen die Seitenbetreiber selbst in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dass sie die Anzeigen von Illegalen auf ihrer Seite wieder löschen, betonte der Verteidiger. Versäumnisse sieht Rechtsanwalt Schäfer auch bei der Polizei. Diese habe dem Betreiber der Internetseite nicht mitgeteilt, dass in Homburg Prostituierte ohne ausreichende Papiere aufgetaucht seien, empörte sich der Anwalt.
Druck, Chats und hohe Mieten
Die drei angeklagten Rumänen wussten, dass sie Illegale beschäftigten. Davon ist jedenfalls der Ermittlungsleiter der Polizei überzeugt. Das soll die Auswertung ihrer Mobiltelefone ergeben haben. Eine 26-jährige Rumänin, die zuvor selbst im Milieu gearbeitet habe, sei für die Anwerbung von Prostituierten zuständig gewesen und habe dafür 100 Euro pro Woche bekommen. Dabei habe sie unter erheblichem Druck gestanden, die vielen Wohnungen der Gruppe auch auszulasten. Dass das nicht ausschließlich mit legalen Sexarbeiterinnen möglich war, habe die Angeklagte gewusst, schätzt die Polizei nach der Auswertung der Chatverläufe.
Auch sei der 26 Jahre alten Angeklagten als ehemaliger Prostituierten der Unterschied zwischen legal und illegal klar gewesen. Schließlich habe sie als Rumänin eine EU-Arbeitserlaubnis gehabt und sei zudem als Prostituierte registriert gewesen. Aber ihre „Chefs“, die Mitangeklagten Rumänen im Alter von 26 und 64 Jahren, hätten wiederholt gedrängt, die Wohnungen mit jeweils mehreren Asiatinnen auszulasten. Von einem schikanösen Umgang der Rumänen mit den Prostituierten sprach der Ermittler aber nicht. Die 500 Euro an Miete pro Woche sollen der üblichen Höhe im Milieu entsprechen.
Ermittler: „Subunternehmerin“ untergetaucht
Dagegen scheint der Umgang der Prostituierten untereinander teilweise rauer gewesen zu sein. Eine Thailänderin, die ihre Schwester und eine Bekannte nach Deutschland lotste, soll ihre Orts- und Sprachkenntnisse ausgenutzt haben. Sie sprach mit den Freiern und behielt die Hälfte der Bezahlung bei sich, vermeintlich zur „Aufbewahrung“ für ihre Kolleginnen. Sie sei eine Art „Subunternehmerin“ gewesen, schätzt der Ermittler die Lage ein. Jetzt sei die Thailänderin untergetaucht. Vier weitere Termine sind für die Verhandlung vor dem Landgericht anberaumt, um den Vorwurf der illegalen und gewerbsmäßigen Einschleusung von Ausländerinnen zu prüfen. Wann das Urteil verkündet wird, steht noch nicht fest.