Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Grundgesetz: Zwei Wörter sollen Menschen schützen

Beim CSD in Saarbrücken kommt es oft zu Gewalttaten gegenüber Schwulen, Lesben, Intersexuellen oder Transgendern.
Beim CSD in Saarbrücken kommt es oft zu Gewalttaten gegenüber Schwulen, Lesben, Intersexuellen oder Transgendern.

Grüne, Linke und FDP fordern, dass der Gleichbehandlungskatalog des Grundgesetzes um den Begriff „sexuelle Identität“ ergänzt wird. Dann dürften per Gesetz auch keine Menschen mehr wegen ihrer sexuellen Identität, etwa Intersexuelle oder Transgender, diskriminiert werden. Der Lesben- und Schwulenverband Saar unterstützt diese Forderung.

Für seine Liebe bestraft und verurteilt werden – das war für über 50.000 Männer, die Männer lieben, vor 30 Jahren noch Realität. Denn im Paragrafen 175 war damals noch im Strafgesetzbuch (StGB) festgehalten, dass „die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Tieren verübt wird, mit Gefängnis von sechs Monaten bis zu vier Jahren, sowie mit zeitiger Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte zu bestrafen“ sei.

Für wen sich das jetzt anhört wie ein Relikt von vor 150 Jahren, dem sei gesagt, dass dieser Paragraf 175 erst 1969 so abgeändert wurde, dass Geschlechtsverkehr zwischen zwei Männern über 21 Jahren nicht mehr unter Strafe gestellt wurde. Weitere 25 Jahre vergingen, bis der Bundestag 1994 die endgültige Streichung des Paragrafen beschloss. Tatsächlich stammt der Paragraf noch aus dem Kaiserreich. 1871 wurde er eingeführt und sah für die „widernatürliche Unzucht“ zwischen Männern bis zu einem halben Jahr Gefängnis vor. In der Weimarer Republik bestand der Paragraf fort; in der NS-Zeit wurden schätzungsweise 100.000 Männer polizeilich erfasst. 10.000 Männer sollen in Konzentrationslagern gefangen gehalten worden sein; etwa die Hälfte, schätzt man heute, wurden getötet.

Vor 30 Jahren wurde der Paragraf 175 gestrichen

Kurioserweise war im Paragraf 175 nur von Männern die Rede; Frauen, die Geschlechtsverkehr mit Frauen haben, fanden darin keine Erwähnung.

Auch, weil es am 11. Juni genau 30 Jahre her ist, dass dieser Paragraf aus dem Strafgesetzbuch getilgt wurde, möchten Grüne, Linke, FDP und der Lesben- und Schwulenverband Saar noch einen Schritt weitergehen. Sie fordern, dass der Begriff „sexuelle Identität“ in den dritten Absatz von Artikel 3 des Grundgesetzes mitaufgenommen wird. Darin findet sich der Gleichbehandlungskatalog: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, heißt es darin. Der Begriff „sexuelle Identität“ fehlt darin bislang aber. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag jedoch festgelegt, dass sie den Artikel erweitern möchte.

Auch der Lesben- und Schwulenverband Saar unterstützt diese Forderung. Der Verband hofft, dass es mit einer Erweiterung des Artikels juristisch schwieriger werde, Fortschritte, die man bei Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgendern erreicht hat, wieder rückgängig zu machen.

Kommentar: Fluch und Segen

Die Gesetze, die Schwule oder Lesben vor Diskriminierung schützen sollen, reichen oft nicht. Das liegt oft auch an den Menschen selbst. Und am CSD.

Es ist wichtig, die Rechte von allen Menschen zu schützen. Bei Schwulen oder Lesben entspricht das auch in Deutschland aber oft nicht der Realität. Beim Christopher Street Day (CSD), der jedes Jahr im Juni durch Saarbrücken zieht, kommt es leider jedes Jahr zu Straftaten gegenüber Teilnehmern. Dass Gesetze die Rechte der Menschen schützen, ist gut und wichtig. Aber das reicht nicht. Denn jeder kann sich – zu Recht – eine eigene Meinung bilden. Und hier liegt auch das Problem, der wieder zu bunten Paraden wie dem CSD führt.

Der CSD ist Fluch und Segen zugleich. Auf der einen Seite ist es gut und wichtig, einmal im Jahr ein Fest zu haben, auf dem sich jeder so zeigen kann, wie er ist. Schnell bekommt dann der stumme Betrachter, der mit dieser Welt nicht viel anfangen kann oder auch möchte, viel Glitzer, Strass oder viel nackte Haut zu sehen. Und wer diese Welt nicht kennt, der wird zweimal hingucken, hinterfragen, nachdenken, vielleicht auch abstempeln oder sich darüber lustig machen. Denn zugegeben: Es ist ein bisschen übertrieben, es ist laut, schrill, bunt und eben anders, als man es auf den Straßen Saarbrückens sonst sieht. Aber genau deshalb gibt es das CSD-Wochenende überhaupt. Weil man sich dann genauso zeigen kann.

Aber es könnte auch falsch verstanden werden, als aufdringlich, plump oder fehl am Platz empfunden werden. Denn viele, die das sehen und sich die Hand vor den Mund schlagen, könnten denken: ’Warum laufen die so rum? Und sind die jetzt alle so?’ Darauf gibt es zwei Antworten: Sie laufen so rum, weil es „ihr“ Tag ist, weil sie es wollen. Und nein – so, wie es auch unterschiedliche heterosexuelle Menschen gibt, gibt es genauso gut auch ganz verschiedene homosexuelle Männer und Frauen. Wenn man diesen Unterschied versteht und um den Umstand weiß, dass eben nicht jeder Mann eine Handtasche sein eigen nennt, sich schminkt oder in Strassjacke rumläuft – dann ist man dieser Gleichbehandlung, die von den drei Parteien gefordert wird, schon ein gutes Stück näher. Denn jeder sollte sich so zeigen dürfen, wie er ist.

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