Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Drogen, Bordell, Streit: Angreifer sticht Mann in aller Öffentlichkeit in den Hals

Laut Gericht hat der Angeklagte seinem Opfer mitten in der Saarbrücker Innenstadt einen Stich in den Hals versetzt.
Laut Gericht hat der Angeklagte seinem Opfer mitten in der Saarbrücker Innenstadt einen Stich in den Hals versetzt.

Ein 48-Jähriger hat einem Mann in der Saarbrücker Innenstadt mitten am Tag in den Hals gestochen. Sogar der Richter ist von der Tat verblüfft – und verkündete ein Urteil.

Am Montag hat das Schwurgericht am Landgericht Saarbrücken einen 48 Jahre alten gelernten Elektriker und ehemaligen französischen Fremdenlegionär aus Saargemünd wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er muss nun drei Jahre ins Gefängnis und sei laut Gericht im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gewesen – er habe unter Alkohol und Drogen gestanden. Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Angeklagte seinem Opfer am helllichten Morgen vor drei Jahren im Mai in der Nähe der Saarbrücker Johanneskirche an einer Saarbahn-Haltestelle nach einem Streit mit einem Klappmesser einen Schnitt am Hals zugefügt hat.

Die Oberstaatsanwältin hatte sieben Jahre Haft gefordert – wegen versuchten Totschlags. Dies hatte das Gericht jedoch abgelehnt. Die Kammer geht in ihrem Urteil nämlich von einem „strafbefreienden Rücktritt vom Versuch der Tat“ aus. Deswegen könne der Angeklagte wegen versuchten Totschlags nicht verurteilt werden. Der Angreifer sei unmittelbar nach der Tat geflüchtet und habe gesehen, dass sein Mitte 30-jähriges Opfer an ihm vorbeilief und sich zu Fuß vom Tatort entfernt hatte.

Von Frankreich nach Deutschland ausgeliefert

Von der Saarbahn-Haltestelle sei der verletzte Mann zu Fuß ins nahe gelegene Evangelische Krankenhaus gegangen. Dort wurde seine Wunde am Hals mit 13 Stichen genäht. Am Tag darauf durfte er die Klinik verlassen. Der 48-jährige Angeklagte ist in Frankreich vorbestraft. Dort hatte er wegen häuslicher Gewalt, unerlaubtem Handel mit Waffen und wiederholtem Fahren ohne Führerschein noch eine zweijährige Gefängnisstrafe absitzen müssen, so das Gericht. Danach wurde er nach Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls am 18. Dezember 2024 nach Deutschland ausgeliefert. Seitdem sitzt er in der Saarbrücker Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft.

Bei der Gerichtsverhandlung erzählte er dem Gericht von seinem Leben. Er sei Vater von zwei erwachsenen Kindern, habe in Frankreich Elektriker gelernt und habe schon als Fliesenleger, Maurer und in der Landwirtschaft gearbeitet. Zwischenzeitlich habe er sich sechs Jahre lang als Fremdenlegionär für Frankreich verpflichten lassen und sei in der Karibikinsel Martinique im Einsatz gewesen. Zuletzt habe er im Saarland als Elektriker gearbeitet.

Angeklagter: Kokain „von schlechter Qualität“ verkauft

Am 15. Mai 2022 sei der Angeklagte um 9.55 Uhr in Saarbrücken an der Saarbahn-Haltestelle nahe der Johanneskirche an sein späteres Opfer geraten. Dieses hätte ihm Kokain „von schlechter Qualität“ für 80 Euro verkauft. „Aus Verärgerung“ habe er den Mann zur Rede stellen wollen. Als er gesehen habe, dass dieser mit der Hand in die Hosentasche gegriffen habe, habe er das Messer gezogen und seinem späteren Opfer an den Hals gehalten. Er hätte ihn nicht verletzen, sondern ihm nur Angst einflößen wollen, sagte der Angeklagte. Durch eine Rückwärtsbewegung des Opfers sei es zu dem Schnitt am Hals gekommen.

Das Opfer und er seien in verschiedene Richtungen geflüchtet, so die Anklage. Der Angeklagte wurde auf der Flucht Richtung Sankt Johanner Markt gefasst. „Er hatte das Klappmesser mit einer Klingenlänge von acht Zentimeter in der Hosentasche“, erklärte ein Ermittler vor Gericht.

Richter: Davon auszugehen, dass keine Lebensgefahr bestand

„Es bestand abstrakte Lebensgefahr“, erklärte die Oberstaatsanwältin in ihrem Plädoyer. Das ist eine Gefährdung, die zwar potenziell lebensbedrohlich ist, aber nicht konkret oder unmittelbar droht. Es besteht nur die Möglichkeit eines lebensbedrohlichen Ereignisses, das Maßnahmen erfordert, um eine konkrete Gefahr zu verhindern. Die Version des Opfers, das an der Sitzung wegen einer schweren Erkrankung nicht teilnehmen konnte, sei eine andere gewesen, erklärte die Anklägerin: Der Angeklagte hätte das spätere Opfer gefragt, wo das nächste Bordell sei. Danach seien beide in Streit geraten.

Für den Vorsitzenden Richter Andreas Lauer sei nicht entscheidend, wie der Streit zustande gekommen war, sagte er. Für ihn sei entscheidend, dass der Angeklagte von dem Opfer abgelassen und gesehen habe, wie das Opfer an ihm vorbei in eine andere Richtung geflüchtet sei. Deshalb habe man davon ausgehen können, dass sich der Mann nicht mehr in Lebensgefahr befand.

Richter: Angriff „schon ein starkes Stück“

Der Angeklagte habe zwar den Tatbestand des versuchten Totschlags erfüllt. „Er ist strafbefreiend vom Versuch zurückgetreten und kann deswegen nicht bestraft werden“, sagte der Vorsitzende Richter – und fügte hinzu: „Es ist schon ein starkes Stück, am helllichten Morgen an einer Haltestelle, wo viele Passanten verkehren, mit einem Messer einen anderen anzugreifen.“

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