Neunkirchen / Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel „Bei lebendigem Leib angezündet“: Urteil nach Feuerattacke

Der 32-Jährige (Mitte), der seinen Bekannten angezündet haben soll, ist zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Links steht
Der 32-Jährige (Mitte), der seinen Bekannten angezündet haben soll, ist zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Links steht sein Verteidiger, rechts sitzt der Dolmetscher des gebürtigen Syrers.

Ein Mann soll seinen Bekannten im Neunkircher Postpark mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und ihn dann angezündet haben. Nun steht das Urteil fest.

Wollte der 32 Jahre alte Angeklagte aus Neunkirchen seinen 48-jährigen Bekannten im August vergangenen Jahres im Neunkircher Postpark töten? Mit dieser Frage hat sich das Schwurgericht des Landgerichts Saarbrücken anderthalb Wochen lang beschäftigt. Der 32-jährige Mann aus Syrien, der in Neunkirchen lebt, stand wegen versuchten Mordes vor Gericht. Am Montagmorgen ist das Urteil verkündet worden. Das Gericht hat den Mann „wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt“, sagt Sebastian Abel, Pressesprecher in Strafsachen am Landgericht, der RHEINPFALZ auf Nachfrage.

An einem Augusttag im vorigen Jahr soll der Angeklagte seinen 48 Jahre alten Bekannten im Neunkircher Postpark – laut Zeugen ein beliebter Aufenthaltsort in der Drogenszene – mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und ihn dann angezündet haben. Er habe sein Opfer „bei lebendigem Leibe angezündet“, sagte die Anklägerin während der Verhandlung. Die Anklägerin weiter: „Das Opfer brannte lichterloh und wurde lebensbedrohlich verletzt.“ Der 32-Jährige habe mit Vernichtungswillen gehandelt. Die Anklägerin hatte eine lebenslange Gefängnisstrafe gefordert.

Schwere Verbrennungen und Künstliches Koma

Der Verteidiger des Angeklagten, Marius Müller, hatte die Tötungsabsicht seines Mandanten bestritten – es sei nicht erwiesen, dass der Beschuldigte seinen Bekannten mit einem Feuerzeug angezündet habe. Er habe ihm lediglich Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, so der Verteidiger, der weiter sagte, sein Mandant hätte zum Zeitpunkt der Tat kein Feuerzeug in der Hand gehabt. Die Forderung des Verteidigers: Drei Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung.

Nach der Feuerattacke hatte das Opfer schwere Verbrennungen, unter anderem im Gesicht, und ein „potenziell lebensbedrohliches supraglottisches Inhalationstrauma“ erlitten. Darunter versteht man die Verletzung der Lunge oder der Atemwege, wenn man heiße oder giftige Gase einatmet. Auch heute leider er noch unter Angstzuständen und Atemnot, hatte der Angegriffene erklärt. Er mit dem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik nach Ludwigshafen geflogen. „Dort habe ich drei Tage im künstlichen Koma gelegen“, hatte der 48-Jährige während des Prozesses erklärt.

Verteidigung will Urteil anfechten

Das Opfer der Feuerattacke schilderte den Angriff vorige Woche. Im Postpark habe er auf einer Bank gesessen, als ein Mann laut gerufen hätte: „Pass auf!“ Dann habe er „plötzlich ein Brennen im Gesicht gespürt. Ich habe noch gesehen, wie er die Hand hob. Dann habe ich nichts mehr gesehen.“ Eine 24-jährige Zeugin hatte die Beschreibung des Opfers am zweiten Prozesstag bestätigt. Der Angeklagte habe direkt vor seinem Opfer gestanden „und hatte in der rechten Hand ein Feuerzeug, in der linken Hand ein Spray. Er hat gezündet.“

Das Gericht hatte eine Reihe von Zeugen gehört, die sich am Tag der Tat im Postpark aufgehalten hatten. Einige hatten ausgesagt, die Tat, die sich vermutlich nach einem Streit im Drogenmilieu ereignet hatte, so miterlebt zu haben. Nach der Urteilsverkündung möchte die Verteidigung in Revision gehen. Dafür hat sie grundsätzlich nach dem entsprechenden Gesetz, das in der Strafprozessordnung geregelt ist, eine Woche Zeit, teilt Sebastian Abel mit.

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