Frankenthaler Umland RHEINPFALZ Plus Artikel Was beim Erbbaurecht zu beachten ist und wo es angeboten wird

Beim Erbbaurecht fällt nur ein Kaufpreis für das Haus an, das Grundstück wird nicht erworben.
Beim Erbbaurecht fällt nur ein Kaufpreis für das Haus an, das Grundstück wird nicht erworben.

Der Traum vom Eigenheim ist für viele Familien in den vergangenen zwölf Monaten geplatzt. Seitdem steigen die Bauzinsen, während Bau- und Immobilienpreise kaum oder nicht ausreichend zurückgehen. Das Erbbaurecht kann ein Weg sein, um dennoch zum Haus zu kommen. Angebote dieser Art sind in der Fläche rund um Frankenthal aber selten. Und bei der Finanzierung gibt es einen Haken.

„Das Erbbaurecht ist nach wie vor eine Möglichkeit, Baugrund an Bauwillige zu geben. Da kein Kaufpreis für den Grund und Boden gezahlt werden

Bitte loggen Sie sich ein um den Artikel im Klartext zu sehen.

,ssmu diwr i;umqdattiliu&L ibem iegaulwiBnl qenosoghc&t;d,lu ltkelrmu&a;r exiFl reerShc, reeRnfet coiSal edaMi iebm imBstu epry,Se umawr eiesd oFrm des mmebrewribeIliosn roitleVe aehnb .knna tSatt neies aKesupsrefi &l;umfru ads unudk&r;muls,cGt t&umlauz;zschil uz end etKosn uu;&fmr

x