Rhein-Pfalz Kreis Opfer akzeptiert Entschuldigung

Dannstadt-Schauernheim/ Ludwigshafen. Von Weihnachtsfrieden ist am Vormittag des ersten Weihnachtsfeiertags 2012 auf einem zur Gemarkung Dannstadt-Schauernheim gehörenden Grundstück östlich der L 454 nichts zu spüren gewesen. Ein 22 und ein 23 Jahre alter Mannheimer mussten sich gestern vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Ludwigshafen verantworten, weil sie das Grundstück am 25. Dezember 2012 betraten und mit dem Besitzer eine heftige Auseinandersetzung hatten.
Gefährliche Körperverletzung, versuchter Diebstahl und Hausfriedensbruch lautete die Anklage von Staatsanwältin Karina Conrad. Bei einem sogenannten Rechtsgespräch der Juristen, das Steffen Lindberg, Anwalt des 23-Jährigen, angeregt hatte, einigte man sich auf einen Täter-Opfer-Ausgleich. Der beinhaltet, dass das Verfahren vorläufig eingestellt wird. Endgültig passiert das, wenn jeder der Angeklagten 1000 Euro an den Grundstückbesitzer gezahlt hat. Außerdem mussten sich die Angeklagten bei dem 81-jährigen Dannstadt-Schauernheimer entschuldigen. „Alles okay“, befand der Senior, nachdem die Angeklagten gesagt hatten, dass es ihnen leid tue. Schon zuvor hatte Rüdiger Weidhaas, Anwalt des Dannstadt-Schauernheimers mitgeteilt, sein Mandant habe kein Interesse daran, dass der 22- und der 23-Jährige bestraft werden. Er sei froh, dass nicht mehr passiert ist. Dies sei einer der Gründe dafür, dass trotz der schweren Tatvorwürfe ein Täter-Opfer-Ausgleich angebracht sei, erläuterte der Vorsitzende Richter Marc Habel. Ein weiterer Grund sei, dass die Angeklagten von dem Grundstücksbesitzer mit einem Messer „nicht unerheblich verletzt wurden“. Laut Anklage, hatten die beiden Männer das eingezäunte Grundstück durch eine offene Tür betreten. Dann habe der 23-Jährige Eimer, Angelgeräte und ähnliches in einen Weiher geworfen. Der Grundstücksbesitzer, der laut Weidhaas gerade dabei war eine Ente, die als Weihnachtsbraten auserkoren war, zu schlachten, habe die zwei aufgefordert, zu gehen. Was dann geschehen ist, schilderten die Beteiligten bei polizeilichen Vernehmungen unterschiedlich. Zeugen zu diesem Teil des Geschehens gibt es keine. Sicher ist, dass die jungen Männer hinterher ziemlich ramponiert waren, unter anderem durch Schnittverletzungen. Sicher ist auch, dass sich die Auseinandersetzung vor das Grundstück verlagerte. Laut den Angaben vorbeikommender Spaziergänger haben die beiden jungen Männer den Senior dort geschlagen, getreten und zu Boden gebracht. Am Ende war der Mann erheblich verletzt. Beide Angeklagte hatten bei einem Alkoholtest kurz danach rund 1,8 Promille. Auch dies wurde bei dem Täter-Opfer-Ausgleich berücksichtigt. Der erfolgte, obwohl beide Angeklagte vorbestraft sind und der 23-Jährige zur Tatzeit unter Bewährung stand. Nach Angaben ihrer Anwälte Steffen Lindberg und Gregor Urbanzyk wollten die Angeklagten nach Mannheim laufen. Auf dem Weg hatten sie ein Huhn geklaut. Das hat ebenso wenig überlebt, wie die als Weihnachtsbraten vorgesehene Ente. (ann)