Rhein-Pfalz Kreis Knatsch über Kinderbetreuung

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Fussgönheim. Ab dem Schuljahr 2016/2017 können berufstätige Eltern ihren Nachwuchs an der Fußgönheimer Schillerschule vor und nach dem Unterricht betreuen lassen. Das hat der Ortsgemeinderat im vergangenen Jahr entschieden und auch die hierfür nötigen Bauvorhaben beschlossen. Nun hat das Gremium die ebenfalls erforderliche Betreuungsordnung verabschiedet.

Das Regelwerk benennt die Kommune als Träger dieses freiwilligen Angebots und legt die Mindestteilnehmerzahl auf acht Kinder fest. Die Aufsicht führt die Schulleitung, die gegenüber dem Betreuungspersonal weisungsbefugt ist. Die Betreuer und notfalls kurzfristigen Ersatz muss die Ortsgemeinde organisieren. Die Anmeldung erfolgt jeweils für ein Schuljahr und kann vorzeitig nur aus triftigen Gründen zurückgenommen werden. Anmelden dürfen Eltern ihre Söhne und Töchter entweder bei der Gemeindeverwaltung in Maxdorf oder in der Grundschule. Dort gibt es auch die Formulare. Derzeit sind Ortsbürgermeisterin Marie-Luise Klein (SPD) zufolge 33 Jungen und Mädchen für die Betreuung angemeldet. Ein Anspruch auf einen Platz besteht nicht, heißt es in der Ordnung. Laut Klein soll es zwei Gruppen geben, in denen jeweils mindestens 20 Kinder betreut werden könnten. Da eine Betreuerin eventuell eine entsprechende Qualifizierung nachweisen könne, bestehe unter Umständen die Möglichkeit, eine Gruppe mit 25 Plätzen anzubieten. Einig waren sich die Ratsmitglieder nach den Vorberatungen in den Ausschüssen laut Klein über die Auswahlkriterien. So soll vor allem die Berufsausbildung oder –tätigkeit der Erziehungsberechtigten eine Rolle spielen. Kein Konsens sei hingegen über die Forderung der CDU-Fraktion erzielt worden, Kinder aus Fußgönheim zu bevorzugen, sollte es irgendwann einmal mehr Anmeldungen als zur Verfügung stehende Plätze geben. Dieser Punkt löste auch in der Ratssitzung eine emotionale Debatte aus. Die Christdemokraten hielten nach wiederholtem Nachfragen Kleins, ob sie das wirklich wollten, an ihrem Antrag fest. Daraufhin wollte die Ortsbürgermeisterin wissen: „Und wie definieren Sie, ab wann die Plätze eng werden?“ Worauf die Fraktionsvorsitzende Martina Fickler erwiderte: „Anhand der Anmeldezahlen natürlich.“ Ihren Parteikollegen Lothar Straßer ärgerte Kleins Verhalten: „„Ich verstehe Ihre Fragerei nicht.“ Die Gemeinde nehme immerhin viel Geld in die Hand, nämlich 160.000 Euro. Da sei es doch gerechtfertigt, Fußgönheimer Kindern ein bevorzugtes Belegungsrecht gegenüber Auswärtigen einzuräumen, wenn es nicht genügend Plätze für alle gebe. Und: „Sie fragen uns nach Kriterien, dabei haben wir dort eh nichts zu bestellen. Die machen doch an der Schule sowieso, was sie wollen und nehmen Kinder an, wie es ihnen gerade passt.“ Der Wahrheit halber müsse er auch die anderen 160.000 Euro erwähnen, die aus allgemeinen Steuermitteln von Kreis und Land bezahlt würden, entgegnete Klein. Deshalb sollten nach ihrer Einschätzung alle Kinder gleich behandelt werden. Letztendlich stimmte der Rat zunächst einstimmig grundsätzlich für die Betreuungsordnung. Der ausgeklammerte, weil umstrittene CDU-Ergänzungsantrag wurde bei acht Ja-Stimmen von CDU und FWG und sechs Gegenstimmen der SPD angenommen. Der Kalkulation für die Personalkosten stimmte das Gremium wieder geschlossen zu. Demnach rechnet die Verwaltung mit einem Aufwand von rund 52.000 Euro. Der größte Teil davon wird über die Elternbeiträge finanziert, dazu kommt ein Zuschuss vom Land von knapp über 4000 Euro. Wer seine Kinder von 7 bis 8 Uhr und von 12 bis 17 Uhr betreuen lässt, muss dafür je Kind und Woche 29 Euro zahlen. Für die kürzere Betreuung bis 14 Uhr einschließlich Mittagessen werden 22 Euro fällig. (mamü)

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