Dannstadt-Schauernheim RHEINPFALZ Plus Artikel Feuerwehr: Risikoklassen neu bewerten

Wie hoch muss die Leiter der Feuerwehr sein? Das regeln die Risikoklassen.
Wie hoch muss die Leiter der Feuerwehr sein? Das regeln die Risikoklassen.

Welche Fahrzeuge braucht die Feuerwehr mindestens, um allen denkbaren Gefahren begegnen und Bürgern im Notfall helfen zu können? Das regeln Risikoklassen. Über deren Neufestlegung hat der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim am Mittwoch beraten.

Mal angenommen, ein zehn Meter hohes Gebäude gerät in Brand, die Leitern der Feuerwehr reichen aber nur bis in eine Höhe von sechs Metern. Eventuell von den Flammen eingeschlossene Menschen kann sie nicht retten. Das wäre ein fatales Problem. Damit genau so etwas nicht passiert, untersuchen Kommunen wie die Verbandsgemeinde den Gebäudebestand und die ortsansässigen Betriebe auf das von ihnen schlimmstenfalls ausgehende Risiko im Ernstfall. Das wird in verschiedenen Kategorien und Klassen eingeteilt. Diese Einteilung ist nicht nur entscheidend dafür, welche Fahrzeuge die Feuerwehr in der jeweiligen Gemeinde vorhalten muss, sondern auch für die Höhe der Zuschüsse, die sie beim Kauf eines neuen Einsatzwagens vom Land bekommt.

Brandgefahren werden untersucht

Die erste Kategorie sind die Brandgefahren, die von B1 bis B5 reichen. Je höher die Klasse, desto höher sind die Anforderungen an die vorzuhaltende Ausrüstung. In B1 betragen die Rettungshöhen zum Beispiel maximal acht Meter, hier muss eine Wehr Brände in Bauernhöfen, Kleingartensiedlungen und Campingplätzen löschen können. Bei B4 muss sie in der Lage sein, Menschen aus über 18 Meter hohen Gebäuden zu retten und Brände in Krankenhäusern, großen Einkaufszentren oder großen Industrieanlagen zu bekämpfen. Die Ortsgemeinden Dannstadt-Schauernheim und Hochdorf-Assenheim gehören zur Brandgefahrenklasse B3 – wobei Hochdorf-Assenheim bei der letzten Risikobewertung im Jahr 1992 noch zu B2 zählte. Hier wirkt sich vor allem die seither deutlich gestiegene Anzahl von Gewerbebetrieben aus.

Weitere Kategorien sind T für Technische Gefahren und Gefahren durch Naturereignisse, ABC für atomare, biologische und chemische Gefahren sowie W für Gefahren auf und in sowie durch Gewässer. Auch reichen die Klassen jeweils von 1 bis 5.

Nötige Ausrüstung ist da

Eine neue Einteilung sei erforderlich, „weil die bisherige von 1992 angestaubt ist“, erklärte Christopher Diehl, Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde. Damals sei das gesamte Verbandsgemeindegebiet in Risikoklassen eingeteilt worden, jetzt erfolge diese Einteilung in drei Ausrückebereichen, die den drei Ortsgemeinden entsprechen. Zudem seien die einstigen Kategorien G (Gefahrstoffe) und R (radioaktiv) jetzt in ABC zusammengefasst.

„Ist die nötige Ausrüstung vorhanden?“, wollte Bettina Kleemann (CDU) wissen. Das bejahte Diehl. Direkte Neuanschaffungen seien wegen der aktualisierten Risikoklasseneinteilung nicht erforderlich. Da einige Feuerwehrautos aber noch aus den 80er-Jahren stammen, würden diese in den nächsten Jahren schrittweise durch neuere ersetzt. Dabei werde teilweise eins der neuen Exemplare die Aufgaben von zwei alten übernehmen, wodurch der Fuhrpark insgesamt kleiner werde. Mit der vorgeschlagenen Neueinteilung war der Ausschuss einverstanden.

Daneben beschloss das Gremium den Kauf einer Waschmaschine und eines Trockners speziell für Feuerwehrzwecke für rund 19.000 Euro. Damit sollen die Brandbekämpfer künftig ihre Einsatzkleidung selbst reinigen können. Das sei schneller, qualitativ besser und günstiger, als sie – wie derzeit – zu verpacken und zur Reinigung zu fahren, was eine Woche dauere. „Das ist sehr zeit- und kostenaufwendig und auf Dauer nicht sinnvoll“, erklärte Diehl.

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