Rhein-Pfalz Kreis Erst der Verkehr, dann die Geschäfte
Maxdorf. Bevor der dritte Abschnitt des Frankenthaler Industriegebiets Am Römig genutzt wird, sollen kritische Verkehrsknotenpunkte nachgerüstet werden. Das hat der Verbandsgemeinderat Maxdorf in einem Beschluss gefordert, der Dienstag einstimmig gefasst wurde. Der Rat fürchtet, dass die Ortsgemeinden Fußgönheim und Maxdorf nach der Ansiedlung eines Logistikzentrums vom erhöhten Verkehrsaufkommen belastet werden.
Die Stadt Frankenthal hat beschlossen, den Bebauungsplan für den dritten Abschnitt des Industriegebiets Am Römig aufzustellen. Zu dem Verfahren gehört die Beteiligung der Öffentlichkeit, von Behörden und Trägern öffentlicher Belange. Abschnitt drei des Industriegebiets liegt nördlich des bereits genutzten Geländes von Kartoffel Kuhn. Als benachbarte Gemarkung ist die Verbandsgemeinde Maxdorf von der Planung betroffen und muss gehört werden. Die Bauverwaltung der Verbandsgemeinde hat den Bebauungsplanentwurf daher geprüft und laut Sitzungsvorlage keine Beanstandungen bei der Aufteilung der Flächen, der geplanten Bebauung und deren Nutzung. Im Beschlussantrag, den die Verwaltung vorlegte, hieß es zunächst: „Der Ausbau und die Fertigstellung des Knotenpunkts L527/L524 hat zwingend vor der Inbetriebnahme des dritten Abschnitts zu erfolgen.“ Dass dies nötig sei, ergebe sich unter anderem aus einem Verkehrsgutachten. Bisher habe es aber noch keine Veränderungen an den Landstraßen gegeben, so die Verwaltung. Dem Rat ging dieser ursprüngliche Antrag nicht weit genug. Michael Schimbeno (FDP) etwa hält den Ausbau des Kreisels L527/L524 nicht für ausreichend, um das zusätzliche Verkehrsaufkommen zu bewältigen. Er bezog sich auf ein Gutachten. In diesem sei von zusätzlich 200 Lkw-Fahrten pro Tag die Rede, die ab der Inbetriebnahme des dritten Abschnitts Am Römig erwartet werden. Schimbeno kritisierte, dass es vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) bisher keine Informationen zu möglichen Verdrängungen des Verkehrsflusses und zu deren Folgen für Maxdorf und Fußgönheim gebe. Rainer Reiß (CDU) sagte, es habe im Sommer 2015 ein Gespräch mit dem LBM gegeben, bei dem andere Lösungen diskutiert worden seien, die aber nicht dem aktuellen Planungsstand entsprächen. Alfons Wiebelskircher (SPD) forderte vom LBM Informationen zur aktuellen Planung und zum geplanten Baubeginn an den Straßen. Die geplante Ampel nach der Ausfahrt A 650 Ruchheim hält er für „Schwachsinn“. Schon jetzt gebe es Staus, und die würden sich durch die Ampel eher verstärken. Ferner wünscht Wiebelskircher, sich mit der Stadt Ludwigshafen zu koordinieren. Es sollte in Erfahrung gebracht werden, wann deren angrenzendes Industrie- und Gewerbegebiet Nördlich A650 ausgebaut werden soll, um rechtzeitig die nötigen Verkehrsregelungen klären zu können. Nach kurzer Diskussion einigte sich der Rat darauf, den Verwaltungsvorschlag zu ergänzen. Damit werden die Verkehrsregelungen benannt, die aus Sicht der Verbandsgemeinde vor der Inbetriebnahme des Abschnitts Römig drei realisiert werden sollen. Es bleibt beim geforderten Ausbau des Kreisels L527/L524. Ferner sollen die beiden Abfahrten A650 Ruchheim so gestaltet werden, dass Staus möglichst ausgeschlossen sind. Und der sogenannte Rewe-Kreisel (K2/L527) am östlichen Ortseingang von Maxdorf soll mit einer Ampel geregelt werden, damit die Einfahrt von Maxdorf aus weiter möglich ist. Ohne die Ampelregelung hätte der zuerst einfahrende Verkehr aus Richtung Lambsheim stets Vorfahrt, so dass sich der aus Maxdorf kommende Verkehr voraussichtlich immer wieder stauen würde. Des weiteren soll die Auf-/Abfahrt A650 auf der Fußgönheimer Seite über einen Kreisel erschlossen werden. Zuguterletzt wird die Verbandsgemeinde Maxdorf bei der Stadt Ludwigshafen nachfragen, wann dort die Pläne für das Industrie- und Gewerbegebiet Nördlich A650 umgesetzt werden sollen. Der Tagesordnungspunkt wurde kurzfristig wegen besonderer Dringlichkeit aufgenommen. Wie Bürgermeisterin Marie-Luise Klein (SPD) erklärte, hat die Verwaltung die Unterlagen aus Frankenthal erst am 1. März erhalten – und die Möglichkeit zur Stellungnahme sei jedoch auf den 28. März befristet.