Rhein-Pfalz Kreis Bewährungen für Diesel-Verkäufer

Ein 55-jähriger Fußgönheimer und ein 39-jähriger Weinheimer haben sich gestern vor dem Amtsgericht Frankenthal wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Bandenhehlerei verantworten müssen. Das Gericht verhängte Bewährungsstrafen: drei Jahre. Unter anderem in Beindersheim und Heuchelheim hatten sie geklauten Kraftstoff weiterverkauft.

Nach 100 Minuten war die Verhandlung beendet. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten sich schnell auf ein Strafmaß geeinigt: ein Jahr und sechs Monate Haft für beide Angeklagten. Der Strafvollzug wurde auf Bewährung ausgesetzt – jeweils auf drei Jahre. Zusätzlich muss der 55-Jährige 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der 39-jährige Weinheimer muss 1500 Euro an den Pfälzischen Verein für Rechtspflege zahlen. Zwischen September 2011 und März 2012 haben die Angeklagten – mit gesondert verfolgten Mittätern – Dieselkraftstoff, der aus der Mineralölraffinerie Oberrhein in Karlsruhe geklaut worden war, angekauft und weiterverkauft – auch in Beindersheim und Heuchelheim (wir berichteten). Der Vorwurf der bandenmäßigen Hehlerei wurde im Laufe des Verfahrens jedoch fallen gelassen, da die Angeklagten glaubhaft versichern konnten, nur mit dem Haupttäter in Verbindung gestanden zu haben. Der 55-jährige Fußgönheimer war in sieben Fällen für die Vermittlung des Kraftstoffs zuständig und sorgte für den Kontakt mit dem Endabnehmer. Der Weinheimer war in allen 13 Fällen bei der Auslieferung dabei. Insgesamt etwa 80.000 Liter des gestohlenen Diesels – Ankaufspreis zwischen 40 und 75 Cent – wurden so an Bekannte des Fußgönheimers veräußert. Der Verkaufspreis variierte – je nach Kaufpreis – zwischen 60 Cent und einem Euro. Während der Weinheimer für jeden Transport 100 Euro kassierte, steckte der 55-Jährige für jede Vermittlung eine Provision zwischen 250 und 500 Euro ein. Beide Angeklagten waren geständig. Sie bestritten allerdings, Teil einer organisierten Bande gewesen zu sein. (jei)

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