Rhein-Pfalz Kreis B 47: Baurecht für Südumgehung

Worms. Das Planfeststellungsverfahren für eine Südumgehung von Worms durch die Bundesstraße 47 mit Anbindung an die B 9 ist rechtskräftig. Das teilte Verkehrsminister Roger Lewentz (SPD) mit. Das heißt, für das Teilstück zwischen Kolpingstraße/K 17 und der B 9 besteht nun Baurecht.

Diese Information gab Oberbürgermeister Michael Kissel (SPD) in der jüngsten Stadtratssitzung auch an den Rat weiter. „Jetzt geht es um die Finanzierung, um die wir uns nun gemeinsam zu kümmern haben“, sagte der OB zu den Ratskollegen. Ungefähr 30 Millionen Euro müsse der Bund als Kostenträger der Bundesstraße übernehmen. In der Südumgehung sieht die Verwaltung eine spürbare Entlastung der Innenstadt vom Durchgangsverkehr. Prognostiziert wird durch den Landesbetrieb Mobilität für das Teilstück eine Verkehrsbelastung zwischen 16.000 und 22.000 Kraftfahrzeugen täglich. Die B 47 Süd ist im Verkehrskonzept der Stadt Worms auch Teil des sogenannten äußeren Rings, der die Stadt im Westen umgehen soll. Vorgesehen ist ein rund 2,35 Kilometer großes Teilstück, das von der Einmündung der Kreisstraße 17 (diese ist als Fortführung der Kolpingstraße vierspurig ausgebaut) in die B 47 bis zur B 9 den Wormser Süden umrundet und über die Rheinbrücke auf rechtsrheinisches Terrain führt. Somit kreuzt und verbindet die B 47 die Bundesstraße 271, die A 61 und die B 9 auf linksrheinischer Seite und auf rechtsrheinischem Gebiet die B 44 sowie die beiden Autobahnen A 67 und A 5. (cei)

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