Rhein-Pfalz Kreis Abschiebung selbst zahlen

Neustadt. Ein Mann aus Afghanistan, der 2008 nach Griechenland abgeschoben wurde, inzwischen aber legal in Deutschland lebt, muss die Kosten für seine damalige Abschiebung selbst tragen.

Der Stadtrechtsausschuss hatte über den Widerspruch des Mannes gegen eine Forderung der Stadt Neustadt in Höhe von 1800 Euro zu entscheiden. Nach Auffassung von Rechtsamtsleiter Andreas Bauer ist die Forderung der Stadt berechtigt. Rechtsanwalt Marco Werther, der den Afghanen vertritt, argumentiert: Die Abschiebung sei nicht rechtsmäßig gewesen, da der Mann ohne Vorankündigung um 5 Uhr gefesselt zum Flughafen gebracht worden sei. Laut Bauer hat das nichts mit den Kosten zu tun. Der Mann hätte dagegen mit anderen Rechtsmitteln vorgehen können. Auch die Auffassung, der Afghane habe nicht nach Griechenland gebracht werden dürfen, da es dort gravierende Mängel beim Asylschutz gebe, wies Bauer zurück. Die Kommunen hätten 2008 noch zu wenig über diese Mängel gewusst. Werther ist zudem der Meinung, dass die Forderung der Stadt aus diesem Jahr verjährt ist. Bauer sagte, hierzu gebe es keine Bestimmungen. Der Afghane hatte einige Monate nach seiner Abschiebung erneut Asyl beantragt, ist inzwischen in Deutschland verheiratet und hat ein Kind. (kkr)

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