Kommentar Südwestdeutscher Fußballverband hätte ein salomonisches Urteil fällen sollen
Die SG Contwig/Stambach darf nicht in die B-Klasse aufsteigen. Das hat der Kontrollausschuss, die letzte Instanz des Südwestdeutschen Fußballverbands (SWFV), so entschieden. Doch nicht nur die SG ist ein Verlierer dieses Rechtsstreits, sondern auch der SWFV.
Dieser hat wohl vor der Saison der C-Klasse-Spielgemeinschaft von Palatia Contwig und SC Stambach zugesagt, dass ein Aufstieg als Contwig II möglich sei, auch wenn Stambach schon der B-Klasse West angehört. Als aber ein anderer Verein in der Woche vor dem letzten Saisonspieltag in der Verbandsgeschäftsstelle wegen dieser Thematik anfragte, hieß es, dass die SG Contwig/Stambach trotz ihres zweiten Platzes in der C-Klasse West nicht an Aufstiegsspielen teilnehmen dürfe. Es folgten eine Entscheidung des Kreisausschusses Pirmasens/Zweibrücken pro Contwig (mit Ansetzung von Aufstiegsspielen gegen C-Ost-Vize TuS Rumbach), eine Beschwerde der Rumbacher und zwei weitere Beschlüsse von SWFV-Gremien (erst Spielausschuss, dann Kontrollausschuss) kontra Contwig. Das alles vor dem Hintergrund, dass es ein Jahr zuvor bei der SG Lemberg/Winzeln die gleiche Konstellation gegeben hatte und ein Aufstieg als SV Lemberg II gestattet wurde. Und die Satzung hat sich seither nicht geändert.
Tür offen durch einen anderen Klub
Im Fall Contwig/Stambach hat der SWFV die dicke Chance vergeben, sich ein als den Vereinen zugewandter Verband zu zeigen, zumal die SG Harsberg-Schauerberg/Mittelbrunn/Wallhalben mit ihrem Wechsel in einen anderen Fußballkreis – aus der B-Klasse West heraus – eine weitere Tür öffnete. Ein Aufstieg der beiden Vizemeister wäre eine salomonische Entscheidung gewesen. Einfach schade, wie die Sache gelaufen ist.