Prozess Pirmasenser Amtsgericht befasst sich mit Schuhdiebstahl

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Zwei Paar Schuhe im Wert von je 34,90 Euro hatten zwei inzwischen 20-jährige Mädchen im Juli 2019 in einem Pirmasenser Schuhgeschäft in ihre Taschen gesteckt. Als die Diebstahlsicherung am Ausgang Alarm schlug, gaben sie die Ware zwar zurück, vor Gericht landeten sie nun dennoch. Vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Pirmasens gaben die beiden am Montag die Tat unumwunden zu. Aus dem Bericht der Jugendgerichtshilfe ging hervor, dass beide Mädchen mit der Volljährigkeit von der Mutter beziehungsweise der Tante aus dem Haus geworfen worden waren und dann eine Zeit lang obdachlos waren. Beide leben von Hartz-IV. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft stellte Jugendrichter Thomas Hölper das Verfahren gegen das eine Mädchen – sie war noch nicht vorbestraft – vorläufig ein. Wenn sie 20 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichtet hat, wird das Verfahren gegen sie endgültig eingestellt. Das andere Mädchen verwarnte der Jugendrichter wegen versuchten Diebstahls. Sie muss 40 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und wurde für neun Monate der Betreuung des Pfälzischen Vereins für soziale Rechtspflege unterstellt. Da sie bereits vorbestraft ist, komme sie „nicht so leicht weg wie ihre Mitangeklagte“, begründete Hölper die unterschiedliche Bestrafung der beiden für dieselbe Tat. Die Betreuung solle sie während ihrer Schwangerschaft und die erste Zeit nach der Geburt unterstützen. Hölper ermahnte die 20-Jährige, keine Straftaten mehr zu begehen. In Zukunft sei sie „auch für ihr Kind verantwortlich und dass dessen Erziehung gut läuft“.

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