Pirmasens
Pädophilen-Jäger oder Pädophiler? Gericht verurteilt 42-Jährigen zu Gefängnisstrafe
Laut Anklage soll der 42 Jahre alte Angeklagte im Februar über sein Mobiltelefon zweimal kinderpornografische Bilddateien an einen Bekannten gesandt und einmal welche im Gegenzug erhalten haben. In einem Chat mit dem Bekannten soll der Angeklagte über seine bevorstehende Vaterschaft geäußert haben: Wenn es ein Mädchen werde, wolle er es so erziehen, dass sie pädophile Handlungen an sich als normal empfinde. Ein anderes Mal bat er die Person, ihm kinderpornografisches Material zukommen zu lassen und ihm die Internetseite zu nennen, wo man es beziehen könne. Wenn er eine kleine Tochter habe, gäbe es dann genug Bilder. Im Dezember fand die Polizei auf seinem Mobiltelefon mindestens acht kinderpornografische Dateien.
Vor Gericht erzählte der 42-Jährige, wie es zu den Taten gekommen sei: Ein Bekannter habe sich bei einem Treffen „geoutet“, dass ein Strafverfahren wegen Besitzes von Kinderpornos gegen ihn laufe. Das habe ihn neugierig gemacht und er habe im Internet nach entsprechenden Bilddateien geschaut, aber keins gefunden. Er habe seinen Bekannten „locken und wissen wollen, was der noch so macht“, sagte der Angeklagte.
Gericht glaubt Begründung nicht
Die Lockphase sei über Monate gegangen – auch mit pornografischen Tierfotos, sagte der 42-Jährige. Mit Kindern habe er nie etwas gehabt und er habe auch kein Interesse an Kinderpornos, beteuerte er. Sein Bekannter habe ihm mal vier Pornobilder auf seinem Handy gezeigt und ihm auch eins geschickt. Aber er habe es schriftlich haben wollen, was der mit seinem Stiefsohn gemacht habe. Aber darauf sei der nicht eingegangen. Die im Chat geäußerten Fantasien habe er sich „aus Chat-Verläufen im Internet zusammengemixt“, behauptete der Angeklagte.
Das Schöffengericht nahm dem Angeklagten seine Begründung nicht ab. Besonders die Äußerung, was er mit der ungeborenen Tochter vorhabe, sei „außergewöhnlich“, sagte der Richter. Dass der Mann seinen Bekannten nur habe locken wollen, glaubte er nicht. Da stecke eigenes Interesse dahinter, war sich der Richter sicher.
Das Gericht verurteilte den 42-Jährigen zu zwei Jahren und elf Monaten Gefängnis, die laut Gesetz nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnten. Sein Verteidiger hatte auf eine milde Bewährungsstrafe plädiert. Alles sei nur „eine Geschichte“ gewesen, um den Bekannten zu verleiten. Außerdem bezweifelte er, dass es sich auf den Bilddateien um Kinder gehandelt habe. Diese Zweifel teilte sein Mandant aber nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.