Pirmasens OB Zwick: Ordnungsamt soll keine Radler auf Gehwegen kontrollieren

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Seit 20. Mai darf das Ordnungsamt jetzt auch Radfahrer und Autofahrer in der Fußgängerzone kontrollieren. Die ursprüngliche Absicht, auch den verbotenen Radverkehr auf Gehwegen zu ahnden, wird jedoch nicht umgesetzt.

Wie berichtet, hat das Land der Stadt eine Ausnahmegenehmigung erteilt, um auch den fließenden Verkehr künftig in der Fußgängerzone zu kontrollieren. Bisher waren nur parkende Autos in die Zuständigkeit der Politessen gefallen. Die „Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts“ beinhaltet aber laut der entsprechenden Landesverordnung auch die Kontrolle von Radfahrern auf Gehwegen oder Radlern, die entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße unterwegs sind. „Es ist nicht vorgesehen, diese Aufgabe auch noch an uns zu ziehen“, erteilte Oberbürgermeister Markus Zwick den Kontrollen von Radlern auf Gehwegen eine Absage. Das bleibe in der Zuständigkeit der Polizei, betonte Zwick. Die Polizeidirektion habe entsprechende Kontrollen bereits angekündigt, versicherte Zwick. Das Ordnungsamt wolle den Schwerpunkt auf die Fußgängerzone legen und darüber hinaus nicht aktiv werden.

Kritik an der Beschränkung kam von Ferdinand L. Weber (AfD), der sich im Stadtrat über rücksichtslose Radfahrer auf Gehwegen beklagte. Das sei ein erhebliches Problem in Pirmasens, so Weber.

Bei der ersten Kontrolle am 23. Mai in der Fußgängerzone hatte das Ordnungsamt sechs Autos, vier E-Tretroller und drei Radfahrer erwischt.

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