Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Nach Peta-Aufruf: Nachrichtenflut an Veterinäramt

Die Kreisverwaltung beteuert, dass es dem Welpen aus dem Peta-Video gut geht.
Die Kreisverwaltung beteuert, dass es dem Welpen aus dem Peta-Video gut geht.

Jetzt direkt weiterlesen

Mit dem Plus-Abo alle Artikel auf rheinpfalz.de lesen

nur 1€ monatlich kündbar

Sie sind bereits Digital-Abonnent?
Hier einloggen

Das kürzlich von Peta veröffentlichte Video, das die Misshandlung eines Welpen belegen soll, sorgte für viele Reaktionen – besonders beim Kreisveterinäramt. Rund 700 E-Mails zu diesem Thema stellten die Verwaltung vor Herausforderungen.

Am 16. September veröffentlichte die Tierschutzorganisation Peta ein Video, in dem ein Kind zu sehen ist, das nach einem Welpen tritt. Die Aufnahmen sollen Anfang September in Pirmasens entstanden sein. Die Tierschützer sahen darin den Beweis für einen Fall von Tierquälerei und kontaktierten das Kreisveterinäramt sowie die Staatsanwaltschaft Zweibrücken. Mit der Veröffentlichung des Videos rief Peta dazu auf, das Kreisveterinäramt Südwestpfalz, das auch für die Stadt Pirmasens zuständig ist, zu kontaktieren.

 

Daraus resultierte eine Flut von Nachrichten, wie Thorsten Höh, Pressesprecher der Kreisverwaltung, gegenüber der RHEINPFALZ bestätigt: „Die Arbeit am genannten und zahlreichen anderen Fällen wurde durch rund 700 Mails und etwa 30 Telefonate blockiert.“ Die E-Mails kamen dabei nicht nur aus der Region, sondern aus dem gesamten Bundesgebiet.

Als sich abzeichnete, wie viele Nachrichten auf die Mitarbeiter des Veterinäramts einprasselten, wurden diese gesammelt. „Wir entschieden uns dazu, die öffentliche Stellungnahme zu dem Fall als standardisierte Antwort zu verschicken, anstatt individuell zu antworten. Das war wichtig, um das Amt zu entlasten und die Leute ihre Arbeit machen zu lassen“, erzählt Höh. Die Stellungnahme ist auf der Internetseite des Kreisveterinäramts zu finden. In dieser beschreibt das Amt die Vorgehensweise in dem Fall und versichert, dass der junge Hund eingehend amts- und tierärztlich untersucht wurde. Diese Untersuchungen ergaben, dass der Hund der Familie nicht entzogen werden müsse.

Bitte loggen Sie sich ein um den Artikel im Klartext zu sehen.

-obfcdcosaa=lsn"-y tnnnido Keeya -"cn>-fte ileaeimgn lrKunLaeootlt &uHl;hmo gtraeeeri etwa jdeer henteZ ufa eid sllDueatrng der ueltVwargn. ieD ianeenkRot werna .ta&emlliiluvf;g erD rerceePesrsshp uehlstslsculm;& a:uf tub&idoqM; lbu;emru& eenmi Ditretl greearnite ied etmiens ,istoipv dnnaetk ml&furu; ide Iortnoiamfn egznibshwiueese &;ruufml eine wtA.onrt uazeNh ien irlttDe dcn;ueltkrmu& ihr nv&a;dsnietulsrnUm uas. 20 noztrPe etedofnrr achn iwe r,vo ned uHnd sau der eFmilia uz loen.h In ervi aislM rwedun ied eHltra rode sda mart&muarntVe;lei &glisc;zehclliish etgdai.d;fenqne&ulo stUneeltnlrun,eg sdsa rde llaF hlescnl zu dne kentA gleegt rd,eew wetpsrihcdir o;mhlHu& chmoasln hd:ncseteien qod;eDmub& tis icnth s.o aDs rTie rdeuw hticn run sau nieunnegtefoVrd u.tcshenutr Es knnento knrleieei zenugetnleVr edor mnVtugarsoerle&nlnutshe; tsleftgltsee rewend. asD knan ihc nur eirmm iwerde &l.qtnodb;eneuo Dei ubnBatehgco dse pWenle edrew uedzm fzettgr,stoe in rFom nov mtn&gdulikn;egunae und g;ulnd&nakgnnuieteum h.nceuBse ;auso&Ddbq arw ienke igeelmain d&;onllou,eltqoKr tesltl o&lmu;Hh l.kar

i

x