Pirmasens „Hartz und herzlich“: Falsche Behauptungen über Pirmasens

Finden am Kriegerdenkmal im Alten Friedhof satanistische Rituale und Tieropfer statt? In der Sendung wurde das behauptet.
Finden am Kriegerdenkmal im Alten Friedhof satanistische Rituale und Tieropfer statt? In der Sendung wurde das behauptet.

Die RTL-II-Sendung „Hartz und herzlich – Das Winzler Viertel von Pirmasens“ war am Mittwoch Gesprächsthema in der Stadt. Der Beitrag polarisiert viele Bürger. Aber stimmt, was der Privatsender ausgestrahlt hat? Die RHEINPFALZ macht den Faktencheck.

Die Sendung heißt „Hartz und herzlich – Das Winzler Viertel von Pirmasens“ – zu Recht?

Etliche Aufnahmen wurden außerhalb des Winzler Viertels gedreht. Mehrere Protagonisten wohnen überhaupt nicht im Winzler Viertel. Das Hochhaus, in dem Jens lebt, steht in der Anton-Bruckner-Straße. Das ist auf dem Kirchberg. Zwei weitere Personen sind in der Hohenzollernstraße zu Hause. Die ist in der Kernstadt, in der Nähe der Festhalle. Eine junge Frau, die sich mittlerweile aus der Serie verabschiedet hat, hat ihre Wohnung in der Bitscher Straße. Auch die zählt zur Kernstadt, nicht zum Winzler Viertel.

In der Sendung heißt es, das Winzler Viertel sei ein Brennpunkt, die gefährlichste Ecke der Stadt und abends könne man dort nicht alleine auf die Straße gehen – zu Recht?

Die Polizei widerspricht dem vehement. Der Winzler Tor Platz sei „absolut kein Brennpunkt“, sagt eine Sprecherin. Ordnungsamt und Polizei seien dort regelmäßig präsent. Die Aussage, das Areal sei ein „Prügeltreffpunkt“ sei anhand der polizeilichen Daten nicht zu belegen. Ähnlich äußert sich auch OB Markus Zwick. Er sagt, es gebe dort keine Gewaltkriminalität gegen Passanten.

In der Sendung heißt es, das Kriegerdenkmal im Alten Friedhof werde von Satanisten als Kultstätte genutzt – zu Recht?

„Absoluter Humbug“, sagt dazu eine Polizeisprecherin. Dazu sei den Ordnungshütern nichts bekannt. Auch Oberbürgermeister Markus Zwick staunt über diese Aussage. Er hat davon noch nie etwas gehört. Im Sommer 2015 berichtete die RHEINPFALZ jedoch über eine Katze, deren Rumpf in der Nähe der Bushaltestelle am Alten Friedhof gefunden wurde. Der Kopf wurde laut einer Tierärztin mit einem spitzen Gegenstand abgetrennt und nie gefunden.

In der Sendung heißt es, das Jobcenter kürze die Leistungen, wenn Arbeitslose nicht genügend Bewerbungen verfassen. Außerdem wisse beim Jobcenter die linke Hand nicht, was die rechte tue. Stimmen diese Behauptungen?

In der Tat könne das Jobcenter von Arbeitslosen verlangen, Bewerbungen zu verfassen, sagt Geschäftsführer Peter Schwarz. In der Regel würden zwischen seiner Einrichtung und den „Kunden“, wie Schwarz sagt, sogenannte Eingliederungsvereinbarungen geschlossen. Darin könne auch festgeschrieben werden, dass sich ein Kunde selbst um einen Job bemühen müsse. Kosten dafür, etwa für Porto und Umschläge, übernehme das Jobcenter, sobald Quittungen vorgelegt werden. Sollte ein Kunde sich nicht an die Eingliederungsvereinbarung halten, gebe es zunächst ein Gespräch, letztlich seien auch Sanktionen nicht ausgeschlossen. Das Jobcenter sei eine papierlose Verwaltung, sagt Schwarz. Alle Unterlagen seien eingescannt und so digital verfügbar. Jeder Mitarbeiter könne bei Bedarf darauf zugreifen. Eine Akte könne nicht verschwinden. So sei gewährleistet, dass verschiedene Mitarbeiter die Kunden beraten könnten. Das Jobcenter versuche prinzipiell, die Anliegen der Kunden zu bedienen – ob seine Behörde dem Anspruch der Kundschaft jedoch immer gerecht werde, könne er nicht versprechen. Schließlich gebe es auch rechtliche Vorgaben, so Schwarz.

Lebt Jens im Winzler Viertel oder in einem der Hochhäuser in der Anton-Bruckner-Straße?
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