Pirmasens Grundsteuer: Zu hohe Forderungen schützen nicht vor Zahlung
Der Pirmasenser Stadtrechtsausschuss musste sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Widerspruch eines Unternehmers befassen. Der Mann, der der Sitzung entschuldigt fernblieb und keinen Vertreter schickte, fordert den Erlass von Säumniszuschlägen. Diese sind angelaufen, weil er zwischen 2021 und 2025 keine Grundsteuer B für ein Grundstück auf der Husterhöhe gezahlt hat, wie die Vorsitzende Stefanie Kleineher berichtete.
In seinem Widerspruch führe der Unternehmer an, dass es keine Säumnis gebe, weil der Grundsteuerbescheid nicht korrekt gewesen sei. Von dem Mann seien höhere Steuern verlangt worden, als er hätte tatsächlich zahlen müssen. Das ist auch korrekt, bestätigte Kleineher. Im Mai vergangenen Jahres sei der Betrag deutlich herabgesetzt worden.
„Gezahlt werden muss so oder so“
Das spielt letztlich aber keine Rolle. „Er hätte die Vorauszahlung leisten müssen und hätte gegen den Festsetzungsbescheid des Finanzamts Einspruch einlegen können“, sagte die Vorsitzende und ergänzte: „Aber gezahlt werden muss so oder so. Erst dann kann man widersprechen.“ Alles, was er zu viel bezahlt hätte, hätte er zudem rückerstattet bekommen.
Aktuell habe der Unternehmer beim Pirmasenser Finanzamt noch Schulden in Höhe von 7000 Euro. An der Zahlung der Säumniszuschläge kommt er laut Kleineher nicht vorbei: „Rechtlich ist daran nicht zu rütteln.“ Dem Mann stehe nun frei, beim Finanzgericht in Neustadt gegen die Entscheidung des Rechtsausschusses zu klagen, so Stefanie Kleineher.