Pirmasens Fußballspiel geht in Verlängerung vor Gericht

Vorläufig eingestellt wurde das Verfahren gegen einen 25-jährigen Amateurfußballer aus Pirmasens, der wegen gefährlicher Körperverletzung beim Spiel der C-Klasse Mitte zwischen Gersbach und Erlenbrunn vor Gericht stand. Als Auflage muss er 700 Euro an den Geschädigten zahlen.

Kampf und Einsatzbereitschaft fordert jeder Fußballtrainer von seinen Spielern. Diese Tugenden sollen sich aber im Rahmen sportlicher Fairness abspielen. An diese Vorgaben hat sich der 25-Jährige laut Anklageschrift nicht gehalten. So soll der ledige Vater eines Kleinkindes im September 2013 bei einem Fußballspiel einem am Boden liegenden Gegenspieler bewusst einen Tritt ins Gesicht versetzt haben, wodurch das Opfer im Städtischen Krankenhaus behandelt werden musste. Außer einer Strafanzeige hatte der Geschädigte auch ein Zivilverfahren angestrengt. Eine bewusste Körperverletzung wurde von dem Angeklagten bestritten. In etwa vier Meter Entfernung seien nach einem Zweikampf zwei Spieler zu Boden gegangen. Zwischen beiden sei es zu einem Gerangel gekommen. Er selbst, so der Angeklagte, sei auf dem Weg zu den Spielern gewesen, habe nicht mehr abbremsen können und sei hochgesprungen. „Wo ich gelandet bin, kann ich nicht sagen“, betonte er. Vom Schiedsrichter erhielt er wegen einer Tätlichkeit die Rote Karte und wurde vom Schiedsgericht für die Dauer von drei Monaten gesperrt. Der beim Vorfall verletzte Spieler sagte aus, dass das Spiel kurz vor Schluss bereits entschieden war. Es habe keine Reibereien gegeben. Bei einem Zweikampf sei er mit dem Gegenspieler zu Boden gegangen und es habe ein gegenseitiges Schubsen noch am Boden gegeben. Der Angeklagte sei hinzugekommen, habe sich nach ihm umgedreht und ihm gezielt ins Gesicht getreten. Wochenlang habe er unter Kopfschmerzen gelitten. Weitere Zeugen aus beiden Lagern wurden gehört, wobei sich die Darstellungen des Ablaufs widersprachen. Ein Zeuge, der noch bei der Polizei von einem gezielten Tritt gesprochen hatte, hatte mittlerweile die Erinnerung teilweise verloren. Zeugen aus dem Verein des Angeklagten hatten einen Tritt zum Kopf nicht gesehen. Der ordnungsgemäß geladene Schiedsrichter blieb der Verhandlung ohne Angabe von Gründen fern, was normalerweise eine Unterbrechung des Verfahrens zur Folge hat. Auf Anraten von Richterin Jessica Kohl einigten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage auf eine vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 700 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten, was zur Folge hat, dass keine weiteren zivilrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden. Die Verteidigung führte dabei ausdrücklich an, dass dies kein Schuldanerkenntnis sei. (khei)

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