Pirmasens Beste Chancen für Modepark Röther
Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz macht Landau wenig Hoffnung, mit einer Klage gegen eine Baugenehmigung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße für den Umbau des ehemaligen Real in Rohrbach durchzukommen. Die Stadt hat zu spät reagiert. Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch bedauert die Entscheidung.
Die Stadt Landau ist jetzt auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz mit einem Eilantrag gegen die vom Landkreis SÜW erteilte Baugenehmigung für das Fachmarktzentrum in Rohrbach gescheitert. Mehr noch: Das OVG macht Landau wenig bis keine Hoffnung im Hauptverfahren. Oberbürgermeister Thomas Hirsch (CDU) sagte gestern auf Anfrage, das es wohl nicht mehr sinnvoll sei, das Verfahren fortzuführen. Wie wiederholt berichtet, hat sich die Stadt gegen einen Modepark Röther im ehemaligen Real-Markt gewehrt, weil sie die Verkaufsflächen des Modeparks als klaren Verstoß gegen das Landesentwicklungsprogramm IV wertet. Das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt hatte bereits im Juni einen Eilantrag Landaus gegen die ursprüngliche Baugenehmigung als unzulässig abgelehnt. Damit wollte Landau einen Stopp der Umbauarbeiten erzwingen. Der Grund der Niederlage: Landau hatte sich gegen eine erste Baugenehmigung gewandt, die noch fast 6200 Quadratmeter Verkaufsfläche für den Modepark vorgesehen hatte. Zwischenzeitlich hatte das Unternehmen jedoch eine geänderte Baugenehmigung mit 5000 Quadratmeter Verkaufsfläche beantragt und im April 2017 bekommen. Das OVG teilt die Auffassung des VG, dass die Stadt gegen etwas vorgeht, das gar nicht mehr umgesetzt werden soll. Schwerer wiegt, dass das OVG erklärt hat, dass Landau wohl auch keinen Erfolg in der Hauptsache haben werde. Laut OVG ist der Bauvorbescheid des Kreises vom Januar 2016 rechtskräftig. Ob der inhaltlich korrekt war, müsse nicht mehr geprüft werden, sagte OVG- Mediensprecher Thomas Stahnecker. Gegen diesen Bauvorbescheid, der ihr Anfang Februar 2016 zugestellt worden sei, hätte die Stadt einen Monat lang vorgehen können. Das hat sie aber erst im Februar 2017 getan. Der Landauer Oberbürgermeister Thomas Hirsch (CDU) hält eine Weiterführung des Rechtsstreits für „wohl nicht mehr sinnvoll“, auch wenn er bisher nur die Pressemitteilung des OVG kennt, nicht aber die Entscheidungsgründe im Detail. Hirsch sagte, dass das Gericht der umfangreichen Argumentation des von der Stadt beauftragten Fachanwalts nicht gefolgt sei. Es habe im Wesentlichen nur den Bauvorbescheid der Kreisverwaltung im Raum stehen lassen. Er bezeichnete es als kleinen Teilerfolg in einem „sehr, sehr schwierigen Verfahren“, dass in Rohrbach nur noch rund 5000 Quadratmeter bebaut werden. Der Kernpunkt, dass auch dies ein klarer Verstoß gegen das Landesentwicklungsprogramm IV ist, wird nun aller Voraussicht nach nicht mehr geprüft. Das LEP IV dient der Landesplanung, in diesem Fall dem Schutz der Innenstädte. Landrätin Theresia Riedmaier (SPD) hat sich nach der Entscheidung befriedigt darüber gezeigt, „dass die vorbereitenden intensiven Arbeiten unserer Bauabteilung und unserer Rechtsberater durch die Gerichte bestätigt wurden“.