Pirmasens Pirmasens: Elf Beamte dürfen Taser nutzen

Das gelbe Gerät ist der sogenannte Taser. Die Polizisten tragen ihn bewusst an der anderen Seite des Gürtels, um die Waffe nicht
Das gelbe Gerät ist der sogenannte Taser. Die Polizisten tragen ihn bewusst an der anderen Seite des Gürtels, um die Waffe nicht aus Versehen mit der Pistole zu verwechseln.

Seit Mitte November hat die Pirmasenser Polizei zwei Elektrodistanzwaffen zur Verfügung. Recherchen der RHEINPFALZ ergaben: Seitdem wurden sie erst zweimal eingesetzt. In einem Fall starb hinterher ein 56-Jähriger.

Die Todesursache steht zwar mittlerweile fest, ob aber der Herzinfarkt wirklich durch den Einsatz des sogenannten Tasers ausgelöst wurde, bezweifeln sowohl Mediziner als auch Ermittler, mit denen die RHEINPFALZ gesprochen hat. Klar ist: Der Fall hat für eine politische Debatte gesorgt. Die Pirmasenser Bundestagsabgeordnete Brigitte Freihold (Linke) fordert vor diesem Hintergrund, „die Anschaffung weiterer und den Einsatz bereits vorhandener Elektroschockpistolen zu stoppen“. Polizisten, die mit Tasern ausgestattet werden, müssen zuvor eigens im Umgang mit der neuen Waffe geschult werden. Laut Polizeipräsidium Westpfalz sind elf Pirmasenser Beamten entsprechend ausgebildet. Sie können die Taser auf zwei Arten einsetzen. Einmal verwenden sie das Gerät wie einen handelsüblichen Elektroschocker, bei dem der direkte Kontakt mit einer Person notwendig ist. In der zweiten Variante werden zwei an Draht verbundene Pfeile abgefeuert. Wenn sie beide ihr Ziel treffen, fließt Strom durch den Körper des so Getroffenen. Das hat in der Regel eine lähmende Wirkung.

Innenministerium: Kein Anlass, auf Taser zu verzichten

Wie das Polizeipräsidium Westpfalz auf Anfrage mitteilte, kam am Freitag sowohl die Kontakt- als auch die Distanzvariante des Tasers zum Einsatz. Inwiefern in der Folge Lähmungserscheinungen bei dem 56-Jährigen auftraten, ist unklar. Augenzeugen berichten, dass er noch vor dem Abtransport im Krankenwagen wütend gegen das Fahrzeug getreten habe, in dem er später kollabierte. Bei einem ersten Einsatz des Tasers in Pirmasens sei lediglich die Kontaktvariante angewandt worden, heißt es aus dem Polizeipräsidium. Auffälligkeiten habe es dabei keine gegeben. Um zu klären, ob der tödliche Herzinfarkt am Freitag durch den Taser ausgelöst wurde, hat die Staatsanwaltschaft Zweibrücken das Institut für Rechtsmedizin der Universität des Saarlandes mit einem Gutachten beauftragt. Wann das vorliegt, sei noch nicht absehbar, informierte die Staatsanwaltschaft. Das Innenministerium teilte der RHEINPFALZ mit, dass es dieses Ergebnis abwarten wolle. Derzeit bestehe – auch aufgrund der bisher positiven Erfahrungen mit dem Taser – kein Anlass, darauf zu verzichten.

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