Interview Was in Sachen „Heizwende“ jetzt auf Mieter zukommt

Wer zahlt wann was, wenn in der Mietwohnung die Heizung erneuert wird?
Wer zahlt wann was, wenn in der Mietwohnung die Heizung erneuert wird?

Die sogenannte Heizwende wird auch für Mieter Herausforderungen bringen. Willibrord Zunker vom Mieterbund erklärt, was auf die Menschen zukommen kann – und warum gesetzlich noch einiges im Fluss ist.

Herr Zunker: Gab’s in den vergangenen Monaten sehr viele Anfragen verunsicherter Mieter – darüber, was die Heizwende für sie bedeutet?In meinem Anwaltsbüro hatte ich eher Fragen von Hauseigentümern. Bei Mietern konnte man im Grunde wenig Auskunft geben und man musste sagen: Warte erst mal ab, mit welchen Schritten dein Vermieter auf dich zukommt. Die Beunruhigung ist natürlich insgesamt ein bisschen spürbar. Wir wissen aber letztlich eben nicht, welche Regelungen Gesetz werden.

Nun gibt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes einen Rahmen für Mieter und Vermieter vor – und einiges von dem hat der Präsident Ihres Bundesverbandes ja bereits gelobt. Was steht denn nun drin, was mir als Mieter weiterhilft?Es ist nicht unkompliziert. Wir haben bisher für Modernisierungsmaßnahmen, auch energetische, die Regelung, dass die Miete über die Modernisierungsumlage um bis zu acht Prozent jährlich erhöht werden darf. Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes soll es jetzt eine Ergänzungsregelung geben, nach der die jährliche Mieterhöhung durch die Modernisierungsumlage 10 Prozent betragen darf – wenn die modernisierte Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben wird. Die Mieterhöhung wird aber in verschiedenen Schritten gedeckelt.

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