Karlsruhe Verfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Masern-Impfpflicht ab

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Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge gegen die Masern-Impflicht abgelehnt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe lehnte mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss Anträge auf eine vorläufige Außerkraftsetzung der Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz ab. Die Klagen von zwei Eltern jeweils einjähriger Kinder richteten sich gegen die seit März geltende Impfpflicht. Kinder in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege müssen seither gegen die hochansteckende Virusinfektion geimpft sein.

Impfpflicht diene Schutz vor Maserninfektionen

Die zuständige Kammer des Verfassungsgerichts lehnte die Eilanträge nach einer Abwägung der Folgen bei einer Annahme oder Abweisung der Klagen ab. Bei einem Erfolg der Anträge wären „grundrechtlich geschützte Interessen einer großen Anzahl Dritter von hohem Gewicht betroffen“, erklärte das Gericht. Die grundsätzliche Impfpflicht diene dem besseren Schutz vor Maserninfektionen. Ziel des Gesetzes sei der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, zu dem der Staat prinzipiell angehalten sei.

Die Nachteile, die mit einer späteren Verfassungswidrigkeit des Gesetzes in Hauptverfahren verbunden wären, überwögen in Ausmaß und Schwere nicht die Nachteile, die im Fall der vorläufigen Verhinderung eines sich später als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten, hieß es weiter.

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