FCK U23-Regel: Rote Teufel müssen 4000 Euro zahlen – Geldstrafe und Innenraumverbot für Henke
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FCK mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt. Dabei dreht es sich um das Spiel der Roten Teufel am 5. Oktober in Wiesbaden (2:2). Laut Spielordnung müssen alle ersten Mannschaften mindestens vier Akteure auflisten, die für ein Auswahlteam des DFB spielberechtigt sind und die am 30. Juni vor Beginn des Spieljahres ihr 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der FCK hatte aber nur drei im Aufgebot – Carlo Sickinger (23) fiel kurzfristig verletzt aus, andere Spieler befanden sich laut DFB in häuslicher Quarantäne. Zudem gab es Verwirrung, ob Hikmet Ciftci (22) unter diese Regel fällt, weil er zwar für die U19 und die U21 seines Heimatlandes Türkei aufgelaufen war, aber nur im Falle eines A-Länderspiels nicht mehr für den DFB einsatzberechtigt wäre.
Geldstrafe und Innenraumverbot für Henke
Zu einer Geldstrafe von 3000 Euro und einem Innenraumverbot für die nächsten beiden Meisterschaftsspiele hat das Sportgericht des DFB Michael Henke, den Sportdirektor des Drittligisten FC Ingolstadt, verurteilt. Nach dem Spiel beim FCK am 21. Oktober (1:1) war es zu einem Eklat gekommen: Henke hatte Jeff Saibene, den Trainer der Roten Teufel, von hinten getreten.