Hockenheim/Karlsruhe Tote Kinder in Hockenheim: Urteil gegen Mutter rechtskräftig

13 Jahre Haft: Bei diesem Urteil bleibt es nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
13 Jahre Haft: Bei diesem Urteil bleibt es nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

Eine Frau aus Hockenheim muss für den an Ostern vergangenen Jahres verübten Mord an ihren beiden Kindern 13 Jahre hinter Gitter. Dieses im Dezember 2023 gefällte Urteil des Landgerichts Mannheim ist nach Angaben des Bundesgerichtshofs nun rechtskräftig. Der Strafsenat in Karlsruhe habe in dem von der Angeklagten beantragten Revisionsverfahren keine Rechtsfehler zulasten der Frau festgestellt, teilte das Gericht zu seiner Entscheidung mit. Nach den Feststellungen des Landgerichts habe die damals 43 Jahre alte Mutter die sieben- und neunjährigen Söhne erst mit Medikamenten betäubt und dann erstickt. Hintergrund der Tat war demzufolge ein Streit der Eltern um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder. Dieses sei dem Vater übertragen worden. Die Angeklagte habe das aus ihrer Sicht bestehende Unrecht beenden wollen und deshalb den Mordplan gefasst. Bei Begehung der Tat sei sie wegen einer „organischen Persönlichkeitsstörung“ – Folge einer früher erlittenen Hirnblutung – in ihrer Steuerungsfähigkeit „erheblich vermindert“ gewesen.

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