Rheinland-Pfalz Gutachten sieht Fehler bei Facebook-Werbung in Klimaschutzministerium

Ulrike Höfken war Klimaschutzministerin in Rheinland-Pfalz, als die Facebook-Werbung erstmals in der beanstandeten Form geschalt
Ulrike Höfken war Klimaschutzministerin in Rheinland-Pfalz, als die Facebook-Werbung erstmals in der beanstandeten Form geschaltet wurde.

Die auf parteinahe Zielgruppen zugeschnittene Werbung des grün geführten rheinland-pfälzischen Klimaschutzministeriums bei Facebook ist laut einem Gutachten rechtlich unzulässig gewesen. Im überwiegenden Teil sei das sogenannte Microtargeting von dem Ministerium aber rechtlich unbedenklich verwendet worden, erklärte der Medienrechtler Gernot Lehr am Donnerstag bei der Vorlage des Gutachtens im Landtagsausschuss für Digitalisierung. Die rund 40.000 Euro teure Expertise war vom Klimaschutzministerium in Auftrag gegeben worden.

Die jetzige Ministerin Katrin Eder (Grüne) betonte im Ausschuss, die Praxis sei „absolut falsch“ gewesen und das habe sie auch bereits im Landtag gesagt. Sie verwies darauf, dass ihre Vorgängerin Anne Spiegel (Grüne), die jetzt Bundesfamilienministerin ist, das Microtargeting nach einem kritischen Beitrag der ZDF-Sendung „Magazin Royale“ mit Jan Böhmermann im Oktober 2021 gestoppt habe.

Sie gehe außerdem davon aus, dass Spiegels Vorgängerin Ulrike Höfken (Grüne) nichts von der Praxis gewusst habe, sagte Eder, die seit vergangenem Dezember Klimaschutzministerin ist, weiter. Höfken schied Ende 2020 in Folge einer Beförderungsaffäre in ihrem Ministerium aus dem Amt und die damalige Familienministerin Spiegel übernahm zusätzlich das Ressort.

Ein Ministerium darf nicht mit Steuergeld Parteiwerbung treiben. Nach dem ZDF-Bericht hatte sich das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium im vergangenen Oktober wegen speziell an SPD-Mitglieder gerichtete Facebook-Anzeigen von einem Werbedienstleister getrennt.

Laut Gutachten wurden im September 2018 von der Pressestelle des damaligen Mainzer Umweltministeriums die Zielgruppen neu definiert und auch das Merkmal „Bündnis 90/Die Grünen“ als eines von vielen weiteren Kriterien aufgenommen. Die damalige Spitze des Ministeriums habe davon nichts gewusst.

Es liege in der Natur des Ressortzuschnitts, dass die von einem Klimaschutzministerium bearbeiteten Themen mit großer Wahrscheinlichkeit bei Personen, die den Grünen nahe stehen, auf erhöhtes Interesse stoßen, gab der Bonner Medienrechtler zu bedenken. Das Ministerium habe innerhalb von drei Jahren seit September 2018 insgesamt rund 10.600 Euro für das Microtargeting ausgegeben, ein vergleichsweise niedriger Beitrag im Posten für die Öffentlichkeitsarbeit eines Ministeriums.

Lehr erklärte weiter, Microtargeting sei grundsätzlich ein effizientes und sparsames Instrument im staatlichen Informationshandeln. Allerdings müsse die Öffentlichkeitsarbeit dabei sachlich und neutral sein und dürfe keine Wahlwerbung enthalten.

Wichtig sei auch, dass bei dem Microtargeting in Rheinland-Pfalz keinerlei psychometrische Daten verwendet worden seien – eine Methode, die beispielsweise das frühere Datenanalyse-Unternehmen Cambridge Analytica 2016 im Wahlkampf des späteren US-Präsidenten Donald Trump verwendet haben soll. Dabei sollen Nutzer nach Merkmalen wie Offenheit und Gewissenhaftigkeit eingestuft worden sein. Einen Verstoß gegen das Parteienfinanzierungsgesetz sehe er nicht, sagte Lehr.

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