Kaiserslautern Ergebnis der Oduktion liegt vor: Daran ist der Nandu gestorben

Drei Tage lang hatte ein ausgebüxter Laufvogel  Tierretter, Feuerwehrleute und die Vogelbesitzer selbst Anfang September auf Tra
Drei Tage lang hatte ein ausgebüxter Laufvogel Tierretter, Feuerwehrleute und die Vogelbesitzer selbst Anfang September auf Trab gehalten.

Der Anfang September in Bann entlaufene Nandu ist offenbar an einem akuten Herz-Kreislauf-Versagen gestorben, wie die Kaiserslauterer Staatsanwaltschaft mitteilt. Das hat die Obduktion ergeben. Die Staatsanwaltschaft hatte die Untersuchung in Auftrag gegeben, um zu ermitteln, ob ein Verstoß gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes vorlag. Dieser stellt das vorsätzliche Töten eines Tieres „ohne vernünftigen Grund“ unter Strafe. Anlass dafür sei gewesen, wie der Laufvogel, der drei Tage lang Tierretter, Feuerwehrleute und die Vogelbesitzer auf Trab gehalten hatte, letztlich eingefangen wurde – der Hals des Tieres sei dabei fixiert worden, so der Leitende Oberstaatsanwalt Udo Gehring. Das Koblenzer Landesuntersuchungsamt stellte zwar Verletzungen am Hals fest. Diese seien aber nicht die Ursache für den Tod gewesen. Gehring: „Nach dem Ergebnis der Untersuchung schließt die Staatsanwaltschaft aus, dass die durch die Fixierung des Tieres entstandenen Verletzungen kausal für dessen Tod waren, so dass der Tatbestand nicht erfüllt ist.“ Das Verfahren wurde daher eingestellt.

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